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Zuletzt geprüft am Rechtsstand: 23.10.2026 Redaktion: Jeremy Perrin

Rechnungsprogramm für Handwerker: Abschlagsrechnung, Aufmaß und E-Rechnung

Ein Rechnungsprogramm für Handwerker muss Abschlagsrechnungen schreiben und E-Rechnungen sowohl senden als auch empfangen können. Ein Werkzeug für das Aufmaß nennt keines der fünf verglichenen Programme auf seiner Preisseite – das ist ein Fall für Branchenprogramme.

Das Wichtigste in Kürze

  • Abschlagsrechnungen nennen drei von fünf Preisseiten: sevDesk ab 11,90 €, Papierkram ab 29,90 € und Lexware Office ab 32,90 € netto im Monat.
  • Ein Werkzeug für das Aufmaß nennt am 18.10.2026 keine der fünf Preisseiten.
  • Privatkunden brauchen nie eine E-Rechnung. Bei Geschäftskunden im Inland gilt die Pflicht ab 01.01.2027 bei über 800 000 € Gesamtumsatz 2026, sonst ab 01.01.2028.
  • Jeder Handwerksbetrieb im Inland muss seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können, auch mit Kleinunternehmerregelung.
  • Jede ausgestellte und jede erhaltene Rechnung muss acht Jahre aufbewahrt werden, auch nach einem Programmwechsel.

Stand: 23.10.2026

Was muss ein Rechnungsprogramm für Handwerker können, was andere nicht brauchen?

Die erste Rechnung verlässt den Betrieb, bevor das Gerüst abgebaut ist. Das ist die Abschlagsrechnung: eine Rechnung über den Teil der Arbeit, der schon erledigt ist. Sie geht während der Arbeiten raus, noch vor dem letzten Handgriff. Die Rechnung am Ende des Auftrags folgt später. Das Programm muss deshalb mehrere Rechnungen für eine einzige Baustelle verwalten.

Das Aufmaß ist das Ausmessen vor Ort: Sie erfassen die Meter, Flächen oder Stücke, die wirklich verbaut wurden. Gemessen wird auf der Baustelle, abgerechnet wird später im Büro. Diese Mengen werden zu Zeilen auf der Rechnung. Für das Programm heißt das: Jede Zeile trägt eine Menge und einen Einzelpreis, keinen Pauschalbetrag.

Menge mal Einzelpreis, zeilenweise.

Material und Arbeitszeit landen auf derselben Rechnung. Eine Zeile berechnet die gelieferten Teile, die nächste Zeile die Stunden, die Ihre Leute auf der Baustelle gearbeitet haben. Das Programm muss beide Zeilenarten mischen können. Die Zeiterfassung, also das Festhalten der Arbeitsstunden, ist ein Bedarf Ihres Betriebs und keine Zusage eines Programms.

Das angenommene Angebot wird zum Auftrag und danach zur Rechnung, ohne dass jemand alles neu tippt. Ein Handwerker Rechnungsprogramm übernimmt die Positionen aus dem Angebot. Wer die Positionen ein zweites Mal tippt, verliert Zeit und macht Tippfehler. Diese vier Anforderungen finden Sie als Zeilen in der Tabelle weiter unten.

Welche Rechnungen eines Handwerksbetriebs müssen E-Rechnungen sein?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten Format, das ein Programm elektronisch verarbeiten kann1. Üblich sind XRechnung und ZUGFeRD. Mehr dazu in Unterschiede zwischen XRechnung und ZUGFeRD. Ein einfaches PDF ohne eingebettete Daten ist keine E-Rechnung, sondern eine „sonstige Rechnung“2. Das ist jede Rechnung auf Papier oder in einer Datei ohne feste Struktur.

Rechnungen an Privatkunden (Hausbesitzer, Mieter) fallen nicht unter die E-Rechnung, denn die Pflicht betrifft nur Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen3. Für Rechnungen an Privatleute gibt es auch nach 2027 keine E-Rechnungspflicht.

Rechnungen an Geschäftskunden wie Hausverwaltungen oder Generalunternehmer unterliegen der E-Rechnungspflicht, wenn beide Betriebe in Deutschland sitzen3. Alle Betriebe dürfen für Leistungen bis zum 31.12.2026 Papier verschicken, ein PDF nur mit Zustimmung des Kunden. Die Rechnung muss dann spätestens am 31.12.2026 rausgehen4. Betriebe mit mehr als 800 000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026 müssen für Leistungen ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen ausstellen. Gesamtumsatz heißt: alles, was der ganze Betrieb in einem Jahr umsetzt. Betriebe mit höchstens 800 000 € Gesamtumsatz 2026 behalten diese Ausnahme für Leistungen im Jahr 2027. Die Rechnung muss dann spätestens am 31.12.2027 rausgehen5. Für Leistungen ab dem 01.01.2028 endet diese Übergangszeit für alle Betriebe. Mehr dazu: alle Fristen der E-Rechnungspflicht im Überblick und Gesamtumsatz 2026 mit dem Rechner prüfen.

Bei Lieferanten wie Großhandel, Baustoffhändlern oder Werkzeughandel sind Sie der Empfänger. Seit dem 01.01.2025 muss jeder Betrieb in Deutschland eine E-Rechnung empfangen können6. Wer sie nicht öffnen kann, hat nach Auffassung der Finanzverwaltung keinen Anspruch auf Papier oder PDF als Ersatz7. Mehr dazu: was beim Empfang von E-Rechnungen gilt und eine XRechnung öffnen und lesen.

Beim Programmvergleich zählt die Spalte „empfangen“ so viel wie „senden“. Die Pflicht zum Empfang gilt seit 2025, die Pflicht zum Ausstellen erst ab 2027 oder 2028.

Welche Tarife decken die Anforderungen eines Handwerksbetriebs ab?

Maßgeblich ist hier allein die Preisseite des jeweiligen Anbieters. Die Preise stammen vom 16.10.2026, die Funktionen haben wir am 18.10.2026 geprüft. Eine Funktion, die dort fehlt, steht in der Tabelle als „nicht genannt“. Das heißt nicht, dass die Funktion im Programm fehlt. Unsere Methode steht unter wie wir Preise und Funktionen erfassen.

Handwerks-Anforderungen je Anbieter laut Preisseite (Funktionen Stand 18.10.2026, Preise Stand 16.10.2026, netto pro Monat)
Anforderung sevDesk Empfehlung Papierkram Empfehlung Lexware Office easybill FastBill
Abschlagsrechnung ja, ab Tarif Rechnung (11,90 €) ja, ab Paket M (29,90 €) ja, Tarif XL (32,90 €) nicht genannt nicht genannt
Aufmaß nicht genannt nicht genannt nur als Dokument in der Kundenakte genannt nicht genannt nicht genannt
Angebote ja, ab Tarif Rechnung (11,90 €) ja, alle Pakete, auch Free ja, ab Tarif M (12,90 €) ja, alle Tarife, auch Free ja, alle Tarife; in andere Dokumente überführen ab Plus (15 €)
Zeiterfassung Zusatzoption, 4,90 € ja, alle Pakete, auch Free nur über Partner-Erweiterungen genannt ja, nur Tarif Premium (45 €) ja, alle Tarife
Material und Lager Modul Inventar, 19,90 € nicht genannt nicht genannt nicht genannt nicht genannt
E-Rechnung senden (XRechnung, ZUGFeRD) alle Tarife; Kostenlos bis 3 Rechnungen im Monat ab Paket S (15,90 €); im Free nicht dokumentiert ab Tarif M (12,90 €); Tarif S nicht alle Tarife; Free bis 50 Dokumente im Monat alle Tarife
E-Rechnung empfangen ab Tarif Buchhaltung (25,90 €); Tarif Rechnung nicht; Kostenlos nicht dokumentiert alle Pakete, auch Free alle Tarife, ab S (7,90 €) alle Tarife, auch Free alle Tarife

„Nicht genannt“ heißt: Die Preisseite des Anbieters erwähnt die Funktion nicht. Ob das Programm sie trotzdem bietet, ist damit nicht gesagt. Preise netto, Monatspreis ohne Laufzeitbindung.

Die Abschlagsrechnung für Handwerker nennen drei Preisseiten, ein Aufmaß-Werkzeug keine.

sevDesk schreibt schon im Tarif „Kostenlos“ E-Rechnungen, drei pro Monat8. Der Tarif „Rechnung“ für 11,90 € erfasst empfangene E-Rechnungen nicht. Der Empfang beginnt erst im Tarif „Buchhaltung“ für 25,90 €. Abschlags- und Schlussrechnungen sowie Angebote nennt die Preisseite ab dem Tarif „Rechnung“. Jeder weitere Nutzer kostet 5,90 € im Monat. Zum Anbieter: Preise bei sevDesk ansehen.

Papierkram nimmt in allen Paketen, auch in Free, E-Rechnungen im XML-Format entgegen, legt sie ab und verbucht sie9. Das Erstellen einer XRechnung oder ZUGFeRD ist im Paket Free nicht enthalten. Dafür braucht es mindestens das Paket S für 15,90 € im Monat. Ob Free normgerechte E-Rechnungen senden kann, ist nicht dokumentiert. Abschlags- und Schlussrechnungen nennt die Preisseite erst ab Paket M für 29,90 € im Monat. Free und S haben einen Nutzer, M höchstens fünf, L unbegrenzt viele. Ein zusätzlicher Nutzer kostet 2,90 € im Monat. Zum Anbieter: Pakete bei Papierkram vergleichen.

Lexware Office nimmt im Tarif S für 7,90 € im Monat E-Rechnungen entgegen, stellt aber keine aus10. Angebote, E-Rechnungen und Mahnungen beginnen im Tarif M für 12,90 €. Abschlagsrechnungen nennt die Preisseite erst im Tarif XL für 32,90 € im Monat. Alle Tarife sind monatlich kündbar. Zum Anbieter: Tarife bei Lexware Office ansehen.

easybill sendet und empfängt in allen Tarifen, auch in Free, E-Rechnungen als ZUGFeRD und XRechnung11. Free endet bei 50 Dokumenten pro Monat und 3 Kontakten. Starter kostet 12 € im Monat. Jedes Dokument über 250 hinaus kostet 0,29 €. Die GoBD-Archivierung, also eine Archivierung nach den Regeln der Finanzverwaltung, kostet im Starter extra. Jeder zusätzliche Mitarbeiter kostet 5 €. Zum Anbieter: Tarife bei easybill ansehen.

FastBill enthält die E-Rechnung in allen Tarifen, schon im Tarif Solo für 10 € im Monat12. Automatische Mahnungen kosten als Option ab 4,90 € im Monat. Der Tarif Premium kostet ab 59 € im Monat und enthält fünf Benutzer und 20 Mahnvorgänge. Jeder weitere Benutzer kostet 5 €. Zum Anbieter: Tarife bei FastBill ansehen.

Reicht ein kostenloses Rechnungsprogramm für Handwerker?

„sevDesk Kostenlos“ Empfehlung erlaubt drei Rechnungen oder E-Rechnungen pro Monat, ohne Kreditkarte. Ob das Programm E-Rechnungen empfängt, nennt die Preisseite nicht. „Papierkram Free“ Empfehlung empfängt E-Rechnungen im XML-Format. Das Erstellen einer XRechnung oder ZUGFeRD ist nicht enthalten, das Senden nicht dokumentiert. Dazu kommen 100 MB Speicher und ein Nutzer. „easybill Free“ sendet und empfängt E-Rechnungen, bis zu 50 Dokumente pro Monat. Es erlaubt aber nur 3 Kontakte, und das bremst einen Betrieb mit vielen Kunden. Das Gratisangebot deckt den Empfang und einige Rechnungen im Monat ab, aber keine Tätigkeit mit vielen Kunden. Mehr dazu: kostenlose E-Rechnung-Software im Detail.

Wann ein Branchenprogramm mehr bringt als ein Rechnungsprogramm

Ein Branchenprogramm, also eine Software für ein bestimmtes Handwerk, kann mehr als ein Rechnungsprogramm. Es nimmt das Aufmaß gleich vor Ort auf, mit den Mengen, die auf der Baustelle gemessen werden. Es kalkuliert einen Auftrag vorab. Nachher vergleicht es das Geplante mit dem Tatsächlichen, das heißt Nachkalkulation. Es verfolgt das Material je Baustelle.

Ein Betrieb, der nach gemessenen Mengen abrechnet, braucht das Aufmaß vor der Rechnung, und das Rechnungsprogramm muss dessen Zeilen übernehmen. Ein Betrieb, der Pauschalen, Stunden und Material abrechnet, kann mit einem der fünf Programme der Tabelle auskommen. Diese Seite nennt weder Preise noch E-Rechnungs-Funktionen der Branchenprogramme, sondern sagt nur, dass es sie gibt.

Was kosten die fünf Programme im Monat?

Tarife von sevDesk, Papierkram, Lexware Office, easybill, FastBill: Preis netto pro Monat, Senden und Empfangen von E-RechnungensevDesk Kostenlos: 0,00 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen nicht dokumentiert. sevDesk Rechnung: 11,90 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen nein. sevDesk Buchhaltung: 25,90 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. sevDesk Buchhaltung Pro: 34,90 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. Papierkram Free: 0,00 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden nicht dokumentiert, Empfangen ja. Papierkram S: 15,90 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. Papierkram M: 29,90 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. Papierkram L: 59,90 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. Lexware Office S: 7,90 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden nein, Empfangen ja. Lexware Office M: 12,90 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. Lexware Office L: 21,90 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. Lexware Office XL: 32,90 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. easybill Free: 0,00 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. easybill Starter: 12,00 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. easybill Professional: 39,00 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. easybill Premium: 45,00 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. FastBill Solo: 10,00 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. FastBill Plus: 15,00 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. FastBill Pro: 30,00 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. FastBill Premium: 59,00 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja.Tarifnetto / MonatSendenEmpfangensevDeskKostenlos0,00 €?Rechnung11,90 €Buchhaltung25,90 €Buchhaltung Pro34,90 €PapierkramFree0,00 €?S15,90 €M29,90 €L59,90 €Lexware OfficeS7,90 €M12,90 €L21,90 €XL32,90 €easybillFree0,00 €Starter12,00 €Professional39,00 €Premium45,00 €FastBillSolo10,00 €Plus15,00 €Pro30,00 €Premium59,00 €janein?nicht dokumentiert
Preise netto, geprüft am 16.10.2026 · Quelle: Preisseiten der Anbieter

Ein Tarif kann zwei Preise haben: den Monatspreis ohne Bindung und einen niedrigeren Monatspreis bei einem Vertrag über ein oder zwei Jahre. Der sevDesk-Tarif Rechnung kostet 11,90 € im Monat, bei 12 Monaten 9,90 € und bei 24 Monaten 8,90 €. Das Papierkram-Paket S kostet 15,90 € im Monat und 12,90 € bei jährlicher Zahlung. Alle Preise sind netto, Stand 16.10.2026.

Papierkram hat seine Preise am 11.10.2026 erhöht. Das Paket S kostet seitdem 15,90 € statt 12,90 € im Monat und 12,90 € statt 9,90 € bei jährlicher Zahlung. Das Paket M stieg von 24,90 € auf 29,90 €, das Paket L von 49,90 € auf 59,90 € im Monat. Ältere Angaben von 12,90 € im Monat für das Paket S sind überholt.

Laufende Aktionen sind keine Katalogpreise und fehlen in der Grafik. Lexware Office wirbt mit 50 % Rabatt für drei Monate, sevDesk mit einer Aktion von bis zu 60 % Rabatt. Euro-Preise für diese Aktionen nennen wir nicht. Mehr Anbieter finden Sie in Preise und E-Rechnung von elf Anbietern im Vergleich.

Wie wechselt ein Betrieb das Programm, ohne eine Lücke im Archiv zu lassen?

Der Betrieb, nicht das Programm, muss jede ausgestellte und jede erhaltene Rechnung acht Jahre aufbewahren13. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde14. Das Datum der Zahlung ändert daran nichts. Eine Rechnung vom März 2026 muss deshalb mindestens bis Ende 2034 aufbewahrt werden. Mehr dazu: Aufbewahrungsfrist für Rechnungen: acht Jahre, nicht zehn.

Während dieser Zeit muss die Rechnung echt, unversehrt und lesbar bleiben15. Eine Kündigung des Abonnements entbindet den Betrieb nicht von dieser Pflicht. Das gilt auch dann, wenn die Rechnungen nur im alten Programm lagen.

Ein Punkt ist dokumentiert: Bei easybill kostet die GoBD-Archivierung im Tarif Starter extra (Stand 16.10.2026). Für sevDesk, Papierkram, Lexware Office und FastBill ist in unserer Erfassung nicht dokumentiert, wie Export und Zugriff nach einer Kündigung geregelt sind. Exportieren Sie deshalb alle Rechnungen, bevor Sie kündigen.

Eine Schlussrechnung, also die Rechnung am Ende des Auftrags, verweist oft auf Abschlagsrechnungen aus früheren Jahren. Beide Reihen müssen deshalb während der gesamten Aufbewahrungszeit zusammen abrufbar bleiben. Das ist eine praktische Folge der Frist, keine Formvorschrift.

Häufige Fragen

Wie lange hat ein Handwerker Zeit, eine Rechnung zu schreiben?

Für Arbeiten an einen Geschäftskunden muss die Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung ausgestellt werden16. Für Arbeiten an einem Gebäude oder Grundstück eines Privatkunden gilt dieselbe Frist von sechs Monaten. Das gilt nicht für jede Rechnung an Privatkunden, sondern nur für Arbeiten, die ein Gebäude oder Grundstück betreffen.

Wie lange muss ein Privatkunde die Handwerkerrechnung aufbewahren?

Der Privatkunde bewahrt die Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder ein anderes Beweismittel zwei Jahre auf, wenn die Arbeiten ein Grundstück betreffen17. Der Betrieb bewahrt sein Doppel acht Jahre auf13. Die zwei Jahre gelten also nur für Privatkunden, nicht für den Betrieb selbst.

Gilt die E-Rechnung auch für einen Ein-Mann-Betrieb mit Kleinunternehmerregelung?

Beim Empfang gilt: Ja, ein Kleinunternehmer, also ein Betrieb ohne Umsatzsteuer auf der Rechnung, muss E-Rechnungen empfangen können18. Beim Ausstellen gilt: Nein, ein Kleinunternehmer muss keine E-Rechnung ausstellen, und zwar dauerhaft19. Papier bleibt immer möglich. Ein PDF ist nur mit Zustimmung des Kunden erlaubt. Eine E-Rechnung darf auch ohne Zustimmung verschickt werden20. Mehr dazu: E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Brauche ich ein eigenes E-Mail-Postfach für E-Rechnungen?

Nein. Kommt die Rechnung per E-Mail, verlangt die Finanzverwaltung kein eigenes Postfach nur für E-Rechnungen21. Sie dürfen Ihre gewohnte Adresse behalten und müssen keine neue anlegen. Mehr dazu: E-Rechnung per E-Mail empfangen und versenden.

Wird die E-Rechnung für das Handwerk noch verschoben?

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat am 22.06.2026 eine Verschiebung gefordert. Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 enthält diese Verschiebung nicht. Auch die Stellungnahme des Bundesrats vom 25.09.2026 und die Antwort der Bundesregierung enthalten sie nicht. Der Termin 01.01.2027 für Betriebe mit mehr als 800 000 € Gesamtumsatz ist geltendes Recht5. Am 11.10.2026 hatte der Bundestag das Gesetz noch nicht endgültig beschlossen. Mehr dazu: Stand der Debatte um eine Verschiebung.

Quellen

  1. Abschn. 14.1 Abs. 2 Satz 2 UStAE, in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 23.10.2026
  2. Abschn. 14.1 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 UStAE, in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 23.10.2026
  3. § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
  4. § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
  5. § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
  6. Abschn. 14.1 Abs. 5 Satz 1 UStAE, in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 23.10.2026
  7. Abschn. 14.1 Abs. 5 Satz 4 UStAE, in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 23.10.2026
  8. sevDesk, Preisseite — sevdesk.de, abgerufen am 16.10.2026
  9. Papierkram, Preisseite — papierkram.de, abgerufen am 16.10.2026
  10. Lexware Office, Preisseite — lexware.de, abgerufen am 16.10.2026
  11. easybill, Preisseite — easybill.de, abgerufen am 16.10.2026
  12. FastBill, Preisseite — fastbill.com, abgerufen am 16.10.2026
  13. § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
  14. § 14b Abs. 1 Satz 3 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
  15. § 14b Abs. 1 Satz 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
  16. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
  17. § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
  18. Abschn. 14.1 Abs. 5 Satz 2 UStAE, in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 23.10.2026
  19. § 34a Satz 4 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
  20. Abschn. 14.7a Abs. 3 UStAE, in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 23.10.2026
  21. Abschn. 14.1 Abs. 5 Satz 3 UStAE, in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 23.10.2026
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