Methodik: Quellen, Preise und Grenzen dieser Website
Jede Angabe stammt aus Gesetzen, Schreiben des BMF, Standards der Herausgeber oder von den Preisseiten der Anbieter. Getestet haben wir keine Software, Preise lesen wir direkt bei den Anbietern ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Widersprechen sich zwei Quellen, gilt auf erechnung-wegweiser.de die höhere: Gesetz und Verordnung stehen vor den BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025.
- Jeder Preis auf erechnung-wegweiser.de wurde an einem bestimmten Tag auf der offiziellen Preisseite des Anbieters abgelesen und ist ein Nettopreis.
- erechnung-wegweiser.de hat die verglichenen Programme bisher nicht selbst getestet und vergibt deshalb weder Testnoten noch Sternebewertungen.
- Das Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2026 ändert die Übergangsregelung der E-Rechnung bisher nicht, zuletzt geprüft am 11.10.2026.
- Kein Anbieter liest die Texte von erechnung-wegweiser.de vor der Veröffentlichung. Anbieter, mit denen wir eine Partnerschaft haben, stehen in Vergleichen vorn.
Stand: 17.10.2026
Welche Quelle wie viel zählt
Zur E-Rechnung gibt es Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen, technische Standards und die Angaben der Softwareanbieter. Sie haben nicht dasselbe Gewicht. Widersprechen sich zwei Quellen, gilt die höhere in dieser Rangfolge:
- Gesetz und Verordnung. Das sind das Umsatzsteuergesetz (UStG), die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), die Abgabenordnung (AO) und die E-Rechnungs-Verordnung (ERechV). Wir nutzen jeweils die geltende Fassung auf gesetze-im-internet.de.
- Die BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und vom 15.10.2025. Es sind zwei. Das zweite ersetzt das erste nicht, sondern ändert einzelne Randnummern. Beide geben die Auffassung der Finanzverwaltung wieder. Sie binden das Finanzamt, nicht die Gerichte.
- Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE). Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 hat die Regeln zur E-Rechnung dort übernommen. Dazu kommen die FAQ des Bundesfinanzministeriums, immer mit ihrem Stand zitiert.
- Die Herausgeber der technischen Standards. Das sind die KoSIT für XRechnung, das FeRD für ZUGFeRD und die Europäische Kommission für die Norm EN 16931.
- Die Preis- und Produktseiten der Anbieter. Wir nutzen sie nur für Preise und Funktionen, nie für eine Rechtsaussage.
Wir zitieren Gesetze mit Absatz, Satz und Nummer. Es genügt nicht, nur das Gesetz zu nennen. Aussagen der Finanzverwaltung stehen mit Datum und Randnummer („Rn.“) da. Wir kennzeichnen sie als ihre Auffassung und nicht als Gesetz.
Ein Schreiben des BMF an Verbände ist kein BMF-Schreiben. Wir nennen es auch nicht so. Stellungnahmen von Verbänden erscheinen als datierte Position und nicht als Rechtslage. Ein Beispiel ist die Forderung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks nach einer Verschiebung.
Andere Vergleichsportale, Ratgeber von Softwareanbietern und Zahlen ohne Herkunft verwenden wir nicht als Quelle. Vor der Veröffentlichung gleicht ein eigener Prüfschritt jede Aussage einer Seite mit ihrer Primärquelle ab. Was sich nicht belegen lässt, lassen wir weg oder bezeichnen es ausdrücklich als nicht dokumentiert.
Wie wir Preise erheben
Jeder Preis auf dieser Website wurde an einem bestimmten Tag auf der offiziellen Preisseite des Anbieters abgelesen. Für jeden Tarif halten wir fest:
- die Adresse der Preisseite und das Datum, an dem sie gelesen wurde;
- den Preis netto, zusammen mit dem Hinweis des Anbieters, aus dem sich ergibt, dass es ein Nettopreis ist;
- die Vertragslaufzeit;
- den Wortlaut der Preisseite, aus dem der Preis und die Funktion stammen;
- ob der Tarif E-Rechnungen senden und empfangen kann.
Bei der Laufzeit unterscheiden wir genau. Ein monatlich kündbarer Preis und der auf den Monat umgerechnete Preis eines Jahresvertrags sind zwei verschiedene Angaben. Sie stehen nie ohne diese Unterscheidung nebeneinander.
Wir rufen die Seiten direkt beim Anbieter ab und lesen sie im Quelltext. Wir nutzen keine Zwischenspeicher von Suchmaschinen. Bei der ersten Erhebung lieferte ein solcher Speicher nämlich Aktionspreise, die bereits abgelaufen waren. Funktionstabellen lesen wir für jedes einzelne Häkchen. Textauszüge verlieren die Information „enthalten“ oder „nicht enthalten“. Wir veröffentlichen Listenpreise. Eine Aktion erscheint nur mit Datum.
Sagt eine Preisseite nichts dazu, ob ein Tarif E-Rechnungen empfangen kann oder welches Format er erzeugt, schreiben wir „nicht dokumentiert“. Wir raten nicht.
Ein Skript vergleicht die Preisseiten mit der letzten Erhebung. Wir prüfen jede Abweichung von Hand nach. Eine bestätigte Preisänderung erscheint im Änderungsprotokoll. Ein Beispiel ist die Preiserhöhung von Papierkram, die wir am 11.10.2026 festgestellt haben.
Im Software-Vergleich stehen unsere Empfehlungen vorn. Danach folgen die übrigen Anbieter nach dem Preis, ab dem ein Tarif E-Rechnungen senden und empfangen kann.
Was wir nicht testen
Wir haben die verglichenen Programme bisher nicht selbst getestet. Wir haben keine Konten eröffnet und keine Rechnungen damit erstellt. Wir haben auch keine damit erzeugte Datei durch einen Validator geschickt. Ein Validator ist ein Prüfprogramm, das eine Datei gegen die technischen Regeln abgleicht.
Eine Software-Seite dieser Website wertet die veröffentlichten Angaben des Anbieters zum genannten Prüfdatum aus. Sie ist kein Test. Deshalb vergeben wir weder Testnoten noch Sternebewertungen noch einen „Testsieger“.
Daraus folgen Lücken, die wir offen nennen. Keiner der erhobenen Anbieter gibt auf seiner Preisseite an, welches ZUGFeRD-Profil, welche XRechnung-Version oder welche Syntax seine Software erzeugt. Das ist kein Detail. Nach Auffassung der Finanzverwaltung gelten die Profile MINIMUM und BASIC-WL nicht als E-Rechnung1. Solange die Angabe fehlt, steht sie bei uns als nicht dokumentiert.
Auch unsere Werkzeuge haben Grenzen. Das Prüfwerkzeug E-Rechnung prüfen erkennt Syntax und Profil und sucht Pflichtangaben. Das vollständige Regelwerk der KoSIT ersetzt es nicht. Prüfen wir Programme künftig praktisch, veröffentlichen wir das Protokoll mit Datum auf dieser Seite.
Wir sind außerdem keine Steuerberatung. Wir erklären, was allgemein gilt und woraus es folgt. Ob es auf Ihren Fall zutrifft, beantwortet eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Welche Versionen gelten
Die Formate der E-Rechnung ändern sich mehrmals im Jahr. Wir übernehmen Versionsangaben nur von den Stellen, die die Standards herausgeben:
| Norm oder Format | Geltende Fassung | Quelle, abgerufen am |
|---|---|---|
| EN 16931-1 | Fassung 2026, veröffentlicht im Mai 2026. Die Fassung von 2017 ist förmlich zurückgezogen, bleibt aber während der Migrationsphase konform. | Europäische Kommission, eInvoicing, 03.09.2026 |
| XRechnung | Version 3.0, in Kraft seit 01.02.2024, laut KoSIT bis mindestens 31.07.2027; aktuelles Bundle „XRechnung 3.0.2 Summer 2026 Bugfix“, Fassung vom 31.08.2026. XRechnung 4.0.0 liegt nur als Vorversion vom 15.09.2026 vor. | KoSIT / XStandards Einkauf, 11.10.2026 |
| ZUGFeRD | Version 2.5.2, Infopaket vom 04.08.2026. Als E-Rechnung anerkannt ab Version 2.0.1, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL. | FeRD, 03.09.2026; 2; BMF-FAQ, Frage 7, Stand März 2026 |
Quellen: ec.europa.eu · xeinkauf.de · ferd-net.de · bundesfinanzministerium.de
Was die Formate im Einzelnen bedeuten, erklären die Seiten XRechnung oder ZUGFeRD und das Glossar zur E-Rechnung.
Wie oft wir aktualisieren
Jede Seite trägt das Datum ihrer letzten Prüfung. Alle Fristen stammen aus einer einzigen Datenquelle. Ändert der Gesetzgeber einen Termin, ändern sich alle Seiten gleichzeitig. So bleibt auf keiner Seite das alte Datum stehen.
Das Jahressteuergesetz 2026 (BR-Drs. 447/26) ist noch nicht verabschiedet. Bis dahin prüfen wir jede Etappe des Verfahrens. Wir fragen, ob sie die Übergangsregelung der E-Rechnung berührt3.
Zuletzt haben wir das am 11.10.2026 geprüft. Weder die Stellungnahme des Bundesrates vom 25.09.2026 noch die Gegenäußerung der Bundesregierung4 ändert diese Vorschrift. Auch die erste Lesung im Bundestag am 08.10.2026 ändert sie nicht. Den aktuellen Stand zeigt die Seite Fristen im Überblick.
Jede inhaltliche Korrektur steht mit Datum, Grund und Quelle im Änderungsprotokoll. Das gilt auch, wenn der Fehler von uns kam. Wir schreiben eine Seite nicht still um.
Affiliate-Links und Partner
Die Website finanziert sich über Provisionen. Schließen Sie nach einem Klick auf einen Link zu einem Anbieter dort einen Vertrag ab, kann die Website eine Vergütung erhalten. Ihr Preis ändert sich dadurch nicht. Dafür gelten feste Regeln:
- Anbieter, mit denen wir eine Partnerschaft haben, stehen in Vergleichen und Empfehlungen vorn.
- Links zu Anbietern laufen über eine eigene Adresse der Form
/go/anbieter/und sind im Code als gesponsert markiert. - Die Weiterleitung mit Partnerkennung erfolgt nur, wenn Sie Marketing-Cookies zugestimmt haben. Sonst führt der Link ohne Kennung direkt zum Anbieter, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben.
- Kein Anbieter liest unsere Texte vor der Veröffentlichung. Preise, Tarife und Funktionen geben wir genau nach den Preisseiten wieder, auch bei Partnern. Gesponserte Beiträge gibt es hier nicht.
- Anbieter ohne Partnerschaft stehen im Vergleich, wenn sie hingehören. Reicht der beworbene Einstiegspreis nicht, um E-Rechnungen zu senden und zu empfangen, steht das in der Tabelle.
Wer verantwortlich ist
Für die Inhalte verantwortlich ist Jeremy Perrin, als redaktionell Verantwortlicher nach dem Medienstaatsvertrag5. Er kommt nicht aus der Steuerberatung, sondern aus der betrieblichen Praxis. Mehr dazu steht unter Über uns.
Betreiberin der Website ist die MTDS UNLIMITED, eine vereinfachte Aktiengesellschaft französischen Rechts (SAS). Anschrift, Vertretung und Registereintrag stehen im Impressum.
Haben Sie einen Fehler gefunden oder eine Quelle, die wir übersehen haben? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Bestätigte Korrekturen erscheinen im Änderungsprotokoll.
Quellen
- BMF, FAQ E-Rechnung, Frage 7 (Stand März 2026) — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 17.10.2026
- Abschn. 14.1 Abs. 14 UStAE — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 27 Abs. 38 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- BT-Drs. 21/8283, Anlage 4 — dserver.bundestag.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 18 Abs. 2 MStV — gesetze-bayern.de, abgerufen am 17.10.2026
Pflicht & Fristen
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- 800.000-€-GrenzeWas zum Gesamtumsatz zählt
- PDF-Rechnung noch erlaubt?Was 2026, 2027 und ab 2028 gilt
- Zustimmung zur PDF-RechnungRechtslage und Musterschreiben
- E-Rechnung empfangenWas Sie seit 2025 können müssen
- DauerrechnungenMiet- und Wartungsverträge
- Aufbewahrungsfrist: 8 Jahre, nicht 10Wie lange Sie E-Rechnungen speichern
- E-Rechnung StrafeWas bei Verstößen droht
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- E-Rechnung Pflicht 2027Wen sie trifft und was zu tun ist
- Kleinbetragsrechnung 2026Kleinbetragsrechnung 2026: Regeln bis 250 Euro
- Bewirtungsbeleg und E-RechnungPflichtangaben und E-Rechnung
- Reverse-Charge-Rechnung nach § 13bBauleistungen, Muster, E-Rechnung
Nach Betriebsart
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- KleinunternehmerEmpfangen ja, E-Rechnungen ausstellen nie Pflicht
- FreiberuflerWas für Selbstständige gilt
- KleingewerbePflichten für kleine Gewerbebetriebe
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- VermieterSteuerfreie oder steuerpflichtige Miete
- Kleinunternehmerregelung 2026Grenzen und E-Rechnung
- Rechnung als Kleinunternehmer: Muster mit PflichtangabenMuster mit allen Pflichtangaben
- E-Rechnung nach BrancheWas für Ihren Betrieb gilt
Formate
- XRechnungDas reine XML-Format
- ZUGFeRDPDF mit eingebetteten Daten
- XRechnung oder ZUGFeRDWelches Format zu Ihnen passt
- E-Rechnung per E-MailWas beim Versand als Anhang gilt
- XRechnung-FehlercodesAlle Prüfregeln mit Originalmeldung
- XRechnung öffnenViewer, ELSTER und kostenlose Wege
- ZUGFeRD-Rechnung erstellenProfile, Tools, Prüfung
- E-Rechnung ablehnenFehlerhafte E-Rechnungen zurückweisen
Software
- E-Rechnung Software kostenlosWas gratis wirklich reicht
- Software für KleinunternehmerWas zum Empfangen reicht
- Lexware OfficeTarife, Versand und Empfang
- sevDeskTarife, Versand und Empfang
- AccountableTarife, Versand und Empfang
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- BuchhaltungsButlerTarife, Versand und Empfang
- PapierkramPreise und E-Rechnung
Vergleiche
- Alle VergleicheÜbersicht aller Gegenüberstellungen
- Software-Vergleich11 Anbieter nebeneinander
- Lexware Office vs sevDeskWelches für wen
- Lexware Office vs AccountableAb welchem Tarif Versand und Empfang
- Lexware Office vs WISO MeinBüroMonatstarif oder Jahresabo
- Accountable vs sevDeskFür Selbstständige verglichen
- sevDesk vs BuchhaltungsButlerVersand und Empfang nach Tarif
- sevDesk vs FastBillWelcher Tarif sendet und empfängt
- Lexware Office AlternativeWenn Lexware Office nicht passt
- sevDesk AlternativeWenn sevDesk nicht passt
- sevDesk vs. PapierkramE-Rechnung und Preise im Vergleich
- WISO MeinBüro AlternativeOhne Jahresabo, mit E-Rechnung
- sevDesk vs. WISO MeinBüroWer empfängt E-Rechnungen?
- Lexware Office vs. PapierkramPreise und E-Rechnung im Vergleich
- easybill AlternativeJe nach Grund für den Wechsel
- easybill vs. sevDeskE-Rechnung senden und empfangen
- FastBill AlternativeWann sich ein Wechsel lohnt
- Lexware Office vs. FastBillPreise und E-Rechnung im Vergleich
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