Bin ich von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Alle Unternehmer im Inland müssen E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025 empfangen können. Ob Sie selbst eine ausstellen müssen, zeigen vier Fragen, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Abfrage.
Das Wichtigste in Kürze
- Alle Unternehmer im Inland müssen E-Rechnungen seit dem 01.01.2025 empfangen und acht Jahre aufbewahren.
- Unternehmer müssen für Leistungen an andere Unternehmen im Inland grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen; Übergangsregeln gelten bis Ende 2026, bei kleinerem Umsatz bis Ende 2027.
- Die Übergangsregel bis Ende 2027 gilt nur bei einem Gesamtumsatz 2026 von nicht mehr als 800.000 €.
- Kleinunternehmer müssen dauerhaft keine E-Rechnung ausstellen, aber seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen und aufbewahren.
- Rechnungen bis 250 € Gesamtbetrag brutto müssen nicht als E-Rechnung ausgestellt werden.
Stand: 17.10.2026
Wer ist von der E-Rechnung betroffen?
Es gibt zwei getrennte Pflichten: den Empfang und das Ausstellen.
Empfangen muss jeder inländische Unternehmer E-Rechnungen. Dafür gibt es keine Umsatzgrenze und keine Übergangsfrist. So sieht es die Finanzverwaltung1. Dasselbe gilt für die Aufbewahrung: Sie müssen Rechnungen acht Jahre aufbewahren2.
Ausstellen müssen Sie eine E-Rechnung, wenn Sie als Unternehmer an ein anderes im Inland ansässiges Unternehmen für dessen Unternehmen leisten3. Für Umsätze bis Ende 2026 gelten Übergangsregeln. Haben Sie 2026 nicht mehr als 800.000 € Gesamtumsatz, gelten sie bis Ende 20274. Was zum Gesamtumsatz zählt, erklärt der Rechner für die 800.000-Euro-Grenze.
Das Ergebnis des Tests folgt aus Ihren vier Antworten.
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Empfangen müssen Sie in jedem Fall
Unabhängig von allen weiteren Antworten: jedes inländische Unternehmen muss seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen nach EN 16931 annehmen und aufbewahren können. Das gilt auch für Kleinunternehmer und auch dann, wenn Sie selbst nie eine E-Rechnung ausstellen müssen. Empfang per E-Mail ist möglich; ein eigenes Postfach nur für E-Rechnungen verlangt die Finanzverwaltung nicht (Abschn. 14.1 Abs. 5 Satz 3 UStAE).
Wer muss keine E-Rechnung ausstellen?
Fünf Fälle bleiben dauerhaft außerhalb der Ausstellungspflicht. Empfangen und aufbewahren müssen Sie trotzdem, soweit Sie Unternehmer sind.
- Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnung ausstellen6. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist Papier immer erlaubt. Ein PDF oder ein anderes elektronisches Format ist nur mit Zustimmung des Empfängers erlaubt. Eine E-Rechnung geht auch ohne Zustimmung7.
- Rechnungen bis 250 Euro Gesamtbetrag, brutto einschließlich Umsatzsteuer8.
- Fahrausweise9.
- Bestimmte steuerfreie Umsätze, zum Beispiel Heilbehandlungen, Bildungsleistungen sowie Finanz- und Versicherungsleistungen10.
- Leistungen an Privatpersonen (B2C) und an Empfänger, die nicht im Inland ansässig sind11.
Wenn der Test eine Pflicht ergibt: welche Software reicht
Empfangen müssen Sie E-Rechnungen in jedem Fall. Diese Tarife enthalten laut Preisseite Versand und Empfang. Unsere Empfehlungen stehen vorn, danach folgen die übrigen nach dem Preis.
| Anbieter | Versand und Empfang ab | Preis | Anbieterseite |
|---|---|---|---|
| sevDesk Empfehlung 25,90 € | Buchhaltung | 25,90 € | Zum Anbieter |
| Papierkram Empfehlung 15,90 € | S | 15,90 € | Zum Anbieter |
| Accountable 0,00 € | Rechnungen Free, nur per Smartphone | 0,00 € | Zum Anbieter |
| easybill 0,00 € | Free, 50 Dokumente pro Monat | 0,00 € | Zum Anbieter |
| FastBill 10,00 € | Solo | 10,00 € | Zum Anbieter |
| Lexware Office 12,90 € | M | 12,90 € | Zum Anbieter |
„Ab“ heißt: erster Tarif, dessen Preisseite Versand und Empfang von E-Rechnungen nennt. Welches ZUGFeRD-Profil ein Programm erzeugt, dokumentiert keiner der Anbieter. Alle elf Anbieter im Vergleich.
Was dieses Ergebnis nicht leisten kann
Diese Einschätzung beruht ausschließlich auf Ihren vier Antworten und ersetzt keine Steuerberatung. Sonderfälle — Organschaften, Reiseleistungen, Differenzbesteuerung, Umsätze über die Grenze — sind hier nicht abgebildet. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
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Quellen
- Abschn. 14.1 Abs. 5 UStAE — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 27 Abs. 38 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 14 Abs. 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 34a Satz 4 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- Abschn. 14.7a Abs. 3 UStAE — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 33 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 34 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 4 Nr. 8 bis 29 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
Pflicht & Fristen
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- 800.000-€-GrenzeWas zum Gesamtumsatz zählt
- PDF-Rechnung noch erlaubt?Was 2026, 2027 und ab 2028 gilt
- Zustimmung zur PDF-RechnungRechtslage und Musterschreiben
- E-Rechnung empfangenWas Sie seit 2025 können müssen
- DauerrechnungenMiet- und Wartungsverträge
- Aufbewahrungsfrist: 8 Jahre, nicht 10Wie lange Sie E-Rechnungen speichern
- E-Rechnung StrafeWas bei Verstößen droht
- E-Rechnung verschobenE-Rechnung Pflicht verschoben? Stand des JStG 2026
- E-Rechnung Pflicht 2027Wen sie trifft und was zu tun ist
- Kleinbetragsrechnung 2026Kleinbetragsrechnung 2026: Regeln bis 250 Euro
- Bewirtungsbeleg und E-RechnungPflichtangaben und E-Rechnung
- Reverse-Charge-Rechnung nach § 13bBauleistungen, Muster, E-Rechnung
Nach Betriebsart
- RatgeberÜbersicht nach Unternehmensform
- KleinunternehmerEmpfangen ja, E-Rechnungen ausstellen nie Pflicht
- FreiberuflerWas für Selbstständige gilt
- KleingewerbePflichten für kleine Gewerbebetriebe
- VereineWann die Pflicht für Vereine greift
- VermieterSteuerfreie oder steuerpflichtige Miete
- Kleinunternehmerregelung 2026Grenzen und E-Rechnung
- Rechnung als Kleinunternehmer: Muster mit PflichtangabenMuster mit allen Pflichtangaben
- E-Rechnung nach BrancheWas für Ihren Betrieb gilt
Formate
- XRechnungDas reine XML-Format
- ZUGFeRDPDF mit eingebetteten Daten
- XRechnung oder ZUGFeRDWelches Format zu Ihnen passt
- E-Rechnung per E-MailWas beim Versand als Anhang gilt
- XRechnung-FehlercodesAlle Prüfregeln mit Originalmeldung
- XRechnung öffnenViewer, ELSTER und kostenlose Wege
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- E-Rechnung ablehnenFehlerhafte E-Rechnungen zurückweisen
Software
- E-Rechnung Software kostenlosWas gratis wirklich reicht
- Software für KleinunternehmerWas zum Empfangen reicht
- Lexware OfficeTarife, Versand und Empfang
- sevDeskTarife, Versand und Empfang
- AccountableTarife, Versand und Empfang
- easybillTarife, Versand und Empfang
- FastBillTarife, Versand und Empfang
- BuchhaltungsButlerTarife, Versand und Empfang
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Vergleiche
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