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Zuletzt geprüft am Rechtsstand: 17.10.2026 Redaktion: Jeremy Perrin

Bin ich von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Alle Unternehmer im Inland müssen E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025 empfangen können. Ob Sie selbst eine ausstellen müssen, zeigen vier Fragen, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Abfrage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle Unternehmer im Inland müssen E-Rechnungen seit dem 01.01.2025 empfangen und acht Jahre aufbewahren.
  • Unternehmer müssen für Leistungen an andere Unternehmen im Inland grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen; Übergangsregeln gelten bis Ende 2026, bei kleinerem Umsatz bis Ende 2027.
  • Die Übergangsregel bis Ende 2027 gilt nur bei einem Gesamtumsatz 2026 von nicht mehr als 800.000 €.
  • Kleinunternehmer müssen dauerhaft keine E-Rechnung ausstellen, aber seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen und aufbewahren.
  • Rechnungen bis 250 € Gesamtbetrag brutto müssen nicht als E-Rechnung ausgestellt werden.

Stand: 17.10.2026

Wer ist von der E-Rechnung betroffen?

Es gibt zwei getrennte Pflichten: den Empfang und das Ausstellen.

Empfangen muss jeder inländische Unternehmer E-Rechnungen. Dafür gibt es keine Umsatzgrenze und keine Übergangsfrist. So sieht es die Finanzverwaltung1. Dasselbe gilt für die Aufbewahrung: Sie müssen Rechnungen acht Jahre aufbewahren2.

Ausstellen müssen Sie eine E-Rechnung, wenn Sie als Unternehmer an ein anderes im Inland ansässiges Unternehmen für dessen Unternehmen leisten3. Für Umsätze bis Ende 2026 gelten Übergangsregeln. Haben Sie 2026 nicht mehr als 800.000 € Gesamtumsatz, gelten sie bis Ende 20274. Was zum Gesamtumsatz zählt, erklärt der Rechner für die 800.000-Euro-Grenze.

Das Ergebnis des Tests folgt aus Ihren vier Antworten.

Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser. Sie werden nicht gespeichert, nicht übertragen und nicht ausgewertet.

Frage 1 von 4
Frage 1 von 4 Stellen Sie Rechnungen an andere Unternehmen im Inland?

Gemeint sind Umsätze an andere Unternehmer für deren Unternehmen (B2B), beide im Inland ansässig. Rechnungen an Privatkunden und ins Ausland zählen hier nicht.

Frage 2 von 4 Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung?

Kleinunternehmer weisen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer.

Frage 3 von 4 Sind Ihre Umsätze an andere Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit?

Betrifft zum Beispiel Finanz- und Versicherungsleistungen, Heilbehandlungen, Bildungsleistungen und die Vermietung von Grundstücken ohne Option zur Steuerpflicht.

Frage 4 von 4 Lag Ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €?

Gemeint ist der Gesamtumsatz im Sinne der Kleinunternehmerregelung: netto, nach vereinnahmten Entgelten, ohne Verkäufe von Anlagevermögen. Das Vergleichsjahr ist 2026.

Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.

Ohne JavaScript zeigen wir alle Fragen auf einmal. Die Stichtage finden Sie unter Fristen im Überblick.

Empfangen müssen Sie in jedem Fall

Unabhängig von allen weiteren Antworten: jedes inländische Unternehmen muss seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen nach EN 16931 annehmen und aufbewahren können. Das gilt auch für Kleinunternehmer und auch dann, wenn Sie selbst nie eine E-Rechnung ausstellen müssen. Empfang per E-Mail ist möglich; ein eigenes Postfach nur für E-Rechnungen verlangt die Finanzverwaltung nicht (Abschn. 14.1 Abs. 5 Satz 3 UStAE).

5

Wer muss keine E-Rechnung ausstellen?

Fünf Fälle bleiben dauerhaft außerhalb der Ausstellungspflicht. Empfangen und aufbewahren müssen Sie trotzdem, soweit Sie Unternehmer sind.

  • Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnung ausstellen6. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist Papier immer erlaubt. Ein PDF oder ein anderes elektronisches Format ist nur mit Zustimmung des Empfängers erlaubt. Eine E-Rechnung geht auch ohne Zustimmung7.
  • Rechnungen bis 250 Euro Gesamtbetrag, brutto einschließlich Umsatzsteuer8.
  • Fahrausweise9.
  • Bestimmte steuerfreie Umsätze, zum Beispiel Heilbehandlungen, Bildungsleistungen sowie Finanz- und Versicherungsleistungen10.
  • Leistungen an Privatpersonen (B2C) und an Empfänger, die nicht im Inland ansässig sind11.

Wenn der Test eine Pflicht ergibt: welche Software reicht

Empfangen müssen Sie E-Rechnungen in jedem Fall. Diese Tarife enthalten laut Preisseite Versand und Empfang. Unsere Empfehlungen stehen vorn, danach folgen die übrigen nach dem Preis.

Preise am 16.10.2026 abgelesen · netto pro Monat

AnbieterVersand und Empfang abPreisAnbieterseite
sevDesk Empfehlung 25,90 € Buchhaltung 25,90 € Zum Anbieter
Papierkram Empfehlung 15,90 € S 15,90 € Zum Anbieter
Accountable 0,00 € Rechnungen Free, nur per Smartphone 0,00 € Zum Anbieter
easybill 0,00 € Free, 50 Dokumente pro Monat 0,00 € Zum Anbieter
FastBill 10,00 € Solo 10,00 € Zum Anbieter
Lexware Office 12,90 € M 12,90 € Zum Anbieter

„Ab“ heißt: erster Tarif, dessen Preisseite Versand und Empfang von E-Rechnungen nennt. Welches ZUGFeRD-Profil ein Programm erzeugt, dokumentiert keiner der Anbieter. Alle elf Anbieter im Vergleich.

Was dieses Ergebnis nicht leisten kann

Diese Einschätzung beruht ausschließlich auf Ihren vier Antworten und ersetzt keine Steuerberatung. Sonderfälle — Organschaften, Reiseleistungen, Differenzbesteuerung, Umsätze über die Grenze — sind hier nicht abgebildet. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

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Quellen

  1. Abschn. 14.1 Abs. 5 UStAE — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 17.10.2026
  2. § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
  3. § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
  4. § 27 Abs. 38 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
  5. § 14 Abs. 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
  6. § 34a Satz 4 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
  7. Abschn. 14.7a Abs. 3 UStAE — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 17.10.2026
  8. § 33 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
  9. § 34 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
  10. § 4 Nr. 8 bis 29 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
  11. § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
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