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Zuletzt geprüft am Redaktion: Jeremy Perrin

Änderungsprotokoll

Jede inhaltliche Korrektur an dieser Website steht hier — mit Datum, Grund und Quelle. Auch dann, wenn der Fehler von uns kam.

Wir prüfen die Fristen und Rechtsangaben laufend und die Preise der Anbieter beim jeweils angegebenen Erhebungsdatum. Ändert sich etwas, ändern wir die betroffene Seite und tragen die Änderung hier ein. Ein Eintrag entsteht nur, wenn tatsächlich etwas online korrigiert wurde; redaktionelle Kleinigkeiten ohne inhaltliche Folge stehen nicht hier.

Haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Bestätigte Korrekturen erscheinen in diesem Protokoll.

Einträge

Redaktion

Software-Empfehlungen: neue Reihenfolge, Papierkram aufgenommen

Im Software-Vergleich, in den Empfehlungen der Startseite und der Ratgeber sowie auf den Seiten zu Alternativen und kostenloser Software stehen jetzt unsere Empfehlungen vorn: sevDesk und Papierkram. Danach folgen die übrigen Anbieter nach dem Preis, ab dem ein Tarif E-Rechnungen senden und empfangen kann. Papierkram steht mit dem Tarif S (15,90 Euro netto im Monat) neu in den Empfehlungen. Preise und Funktionen sind unverändert und am 16.10.2026 geprüft.

Quelle: Preisseiten der Anbieter, gelesen am 16.10.2026

Redaktion

Jahressteuergesetz 2026: 1. Lesung im Bundestag nachgetragen; Muster-Rechnung für Kleinunternehmer neu

Die Seite zur möglichen Verschiebung nennt jetzt die 1. Lesung des Jahressteuergesetzes 2026 im Bundestag am 08.10.2026 und die Anhörung im Finanzausschuss am 02.11.2026. Die Übergangsfristen der E-Rechnung bleiben unverändert. Neu ist eine Seite mit einem Rechnungsmuster für Kleinunternehmer. Im Test „Bin ich betroffen?“ nennen die Ergebnisse zu steuerfreien Umsätzen jetzt Beispiele statt Paragrafen.

Quelle: BT-Drs. 21/8283; Finanzausschuss des Bundestages, Anhörung zum Jahressteuergesetz 2026; § 14 Abs. 4 UStG, §§ 33, 34a UStDV

Redaktion

Sechs direkte Vergleiche (Lexware Office, sevDesk, Accountable, FastBill, BuchhaltungsButler, WISO MeinBüro): kurze Antwort und Quellen

Die sechs Gegenüberstellungen beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Alle sechs sagen jetzt richtig, dass Kleinunternehmer ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers schicken dürfen. Wo der kostenlose Tarif von sevDesk den Empfang auf der Preisseite nicht nennt, steht das jetzt so da, statt „empfängt nicht“. Die Aussage, BuchhaltungsButler habe den höchsten Einstiegspreis, gilt für die acht ausführlich verglichenen Anbieter, nicht für alle elf: Sie ist entsprechend eingegrenzt oder entfernt.

Quelle: Abschn. 14.7a Abs. 3 UStAE (BMF-Schreiben vom 15.10.2025); § 13b, § 19 UStG; Preisseiten der Anbieter, gelesen am 16.10.2026

Redaktion

XRechnung öffnen, Methodik, Vergleiche, Über uns: in einfacher Sprache neu gefasst

Vier Seiten beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Die Seite „XRechnung öffnen“ nennt jetzt die Ansicht „E-Rechnung ansehen“ auf ELSTER, wie die Seite zu XRechnung, und belegt die Frist von sechs Jahren für Geschäftsbriefe. Über uns nennt beide BMF-Schreiben zur E-Rechnung und behauptet nicht mehr, wir fragten bei den Anbietern nach. Links auf den Software-Vergleich nennen jetzt elf statt acht Anbieter.

Quelle: § 147 Abs. 1 und 3 AO; § 14b Abs. 1 UStG; § 18 Abs. 2 MStV; BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und vom 15.10.2025; e-rechnung.elster.de, gelesen am 16.10.2026

Redaktion

Glossar, XRechnung-Fehlercodes, Dauerrechnung, Vermieter: in einfacher Sprache neu gefasst

Vier Seiten beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Die 25 Begriffe des Glossars sind in einfachen Sätzen erklärt; der Eintrag „Kleinunternehmer“ sagt jetzt richtig, dass ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers geht. Die Prüfregeln des Fehlercode-Lexikons sind unverändert. Auf den Seiten zu Dauerrechnung und Vermietern gilt eine Ausnahme jetzt wieder nur für die steuerfreien Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, nicht für alle; beide Seiten haben neue Häufige Fragen.

Quelle: Abschn. 14.7a Abs. 3 und 14.1 Abs. 17 bis 19 UStAE; BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Rn. 44 bis 46; § 4, § 9 UStG; KoSIT-Schematron XRechnung 2.6.0

Redaktion

Accountable, FastBill, E-Rechnung per E-Mail, XRechnung oder ZUGFeRD: in einfacher Sprache neu gefasst

Vier Seiten beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Alle vier sagen jetzt richtig, dass Kleinunternehmer ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers schicken dürfen. Bei FastBill hieß Solo der niedrigste Preis; richtig ist: der günstigste Bezahltarif mit Versand und Empfang. Bei Accountable nennt die Kurzantwort jetzt auch den Preis bei jährlicher Zahlung. Die Erklärung des Vorsteuerabzugs auf der Formatseite ist berichtigt.

Quelle: Abschn. 14.7a Abs. 3 UStAE (BMF-Schreiben vom 15.10.2025); § 14 Abs. 1 UStG; Preisseiten der Anbieter, gelesen am 16.10.2026

Redaktion

Alternativen zu Lexware Office und sevDesk, Test „Bin ich betroffen?“, Umsatzgrenze-Rechner: in einfacher Sprache neu gefasst

Vier Seiten beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Der Test und die Alternativen-Seiten sagen jetzt richtig, dass Kleinunternehmer ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers schicken dürfen. Die Ergebnisse des Tests nennen zusätzlich die Frist für die Übermittlung der Rechnung. Eine Preisankündigung für Lexware-Programme, die sich nur auf einen Blogbeitrag stützte, ist entfernt. Die Seite zu sevDesk-Alternativen zeigt jetzt eine Preisübersicht der verglichenen Anbieter.

Quelle: Abschn. 14.7a Abs. 3 UStAE (BMF-Schreiben vom 15.10.2025); § 27 Abs. 38 UStG; Preisseiten der Anbieter, gelesen am 16.10.2026

Redaktion

sevDesk, easybill, BuchhaltungsButler, Kleingewerbe, Kleinunternehmerregelung 2026

Vier Seiten beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Bei sevDesk heißen die Spalten der Preistabelle jetzt nach der Laufzeit (12 und 24 Monate) statt nach einem Rabatt, und der Empfang im kostenlosen Tarif ist als „nicht dokumentiert“ beschrieben statt als fehlend. Die Seite zum Kleingewerbe behauptet nicht mehr, ein Kleinunternehmer brauche für eine freiwillige E-Rechnung keine Zustimmung des Empfängers. Neu ist die Seite zur Kleinunternehmerregelung 2026, mit dem Überschreiten der 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr und dem Verzicht.

Quelle: § 19 UStG; BMF-Schreiben vom 18.03.2025 und vom 15.10.2025; Preisseiten der Anbieter, gelesen am 16.10.2026

Redaktion

Fristen, XRechnung, Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer: in einfacher Sprache neu gefasst

Drei Seiten beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Die Seite „Ab wann“ beschrieb eine im Dezember 2026 ausgeführte und erst 2027 abgerechnete Leistung unklar; sie sagt jetzt, dass keine der Übergangsregeln diesen Fall erfasst. Die Seite „Übergangsfrist endet 2026“ ist in der Seite zur E-Rechnung-Pflicht 2027 aufgegangen und leitet dorthin weiter. Bei kostenlosen Tarifen, deren Preisseite den Empfang von E-Rechnungen nicht nennt, steht das jetzt so da.

Quelle: § 27 Abs. 38 UStG; Preisseiten der Anbieter, gelesen am 16.10.2026

Redaktion

Prüf-Werkzeug, ZUGFeRD, Verschiebung, Lexware Office: in einfacher Sprache neu gefasst

Vier Seiten beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Die Seite zu Lexware Office stützte die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, auf § 14 Abs. 2 UStG; maßgeblich ist die Auffassung der Finanzverwaltung in Abschn. 14.1 Abs. 5 UStAE. Die Seite zur Verschiebung enthielt eine nicht belegte Aussage über die übliche Arbeitsweise des Finanzausschusses; sie ist entfernt. Die Seite zum Prüf-Werkzeug sagt deutlicher, dass der Checker keine Validierung nach dem Regelwerk der KoSIT ersetzt.

Quelle: Abschn. 14.1 Abs. 5 UStAE; § 27 Abs. 38 UStG; gelesen am 17.10.2026

Rechtslage

PDF-Rechnung, Empfang, Freiberufler, Vereine: Bedingungen der Übergangsregeln präzisiert

Die Seite zur PDF-Rechnung nannte nicht, dass die Rechnung bis zum Ende der jeweiligen Frist übermittelt sein muss, und schrieb, das Rechnungsdatum spiele keine Rolle. Die Seite zum Empfang sagte auf die Frage, ob ein E-Mail-Postfach reiche, ohne Einschränkung „Ja“; sie zitiert jetzt die Verwaltungsanweisung wörtlich und nennt eine nicht belegte Aussage zur Zurückweisung nicht mehr. Die Seite für Freiberufler stützte die Empfangspflicht auf den Satz zur Zustimmung; maßgeblich ist die Auffassung der Finanzverwaltung. Die Seite für Vereine stellt eine Auslegung jetzt als Auslegung dar. Auf mehreren Seiten heißt es jetzt „Rn. 23“ statt „Rz. 23“.

Quelle: § 27 Abs. 38, § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG; Abschn. 14.1 Abs. 5 UStAE; gelesen am 16.10.2026

Rechtslage

Ratgeber: Übergangsregel für Dezember-Leistungen und Zustimmung korrigiert

Der Ratgeber schrieb, eine im Dezember 2026 ausgeführte Leistung dürfe im Januar 2027 noch auf Papier abgerechnet werden. Das ist falsch: Die Übergangsregel für 2026 verlangt die Übermittlung bis zum 31.12.2026, die für 2027 gilt nur für Leistungen ab dem 1.1.2027. Außerdem stand dort, auch eine Papierrechnung brauche die Zustimmung des Empfängers. Die Zustimmung ist nur für eine elektronische Rechnung nötig, etwa ein PDF, und steht in § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG, nicht in Satz 4. Drei Schätzungen ohne Quelle sind entfernt.

Quelle: § 27 Abs. 38 Nr. 1 und 2, § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG (gesetze-im-internet.de), gelesen am 16.10.2026

Rechtslage

Bußgeld und Aufbewahrung: Bedingungen vervollständigt

Die Seite zu Bußgeldern nannte für die Übergangsregel nur das Datum der Leistung; maßgeblich ist zusätzlich der Termin der Übermittlung. Die Bußgeldrahmen des § 26a Abs. 3 UStG sind jetzt vollständig genannt. Die Seite zur Aufbewahrungsfrist nennt beim Beispiel 2016 jetzt den Vorbehalt der Festsetzungsfrist. Das Musterschreiben nennt bei der Pflicht über 800.000 Euro jetzt auch die dauerhaften Ausnahmen.

Quelle: § 26a, § 27 Abs. 38 UStG; § 147 Abs. 3 Satz 5 AO (gesetze-im-internet.de), gelesen am 16.10.2026

Rechtslage

Fristen: Beispiel zur Übergangsregel für Leistungen im Dezember 2026 korrigiert

Die Seite „Fristen“ nannte als Beispiel eine Leistung im Dezember 2026 mit Rechnung im Januar 2027, die noch unter die Übergangsregel falle. Das war ungenau: Die Übergangsregel für 2026 setzt zusätzlich voraus, dass die Rechnung bis zum 31.12.2026 übermittelt wird. Das Beispiel ist jetzt so formuliert wie auf der Seite zur 800.000-Euro-Grenze.

Quelle: § 27 Abs. 38 Nr. 1 und 2 UStG (gesetze-im-internet.de), gelesen am 16.10.2026

Redaktion

Software-Vergleich und kostenlose Software: falsche Angabe zu Anbieter-Anfragen entfernt

Zwei Seiten gaben an, wir hätten offene Fragen (ZUGFeRD-Profil, XRechnung-Version, Netto oder Brutto) an die Anbieter geschickt. Diese Anfragen waren noch nicht verschickt. Die Seiten sagen jetzt, was die Anbieter auf ihren Seiten nicht dokumentieren.

Quelle: Redaktionelle Prüfung vom 16.10.2026

Technik

XRechnung: aktuelles Bundle 3.0.2 Summer 2026 Bugfix nachgetragen

Auf fünf Seiten stand als aktuelles Bundle von XRechnung 3.0 „XRechnung 3.0.2 Winter 2025/26 Bugfix“, gültig seit 31.01.2026. Beides ist überholt: Laut KoSIT gilt seit dem 31.08.2026 das Bundle „XRechnung 3.0.2 Summer 2026 Bugfix“ in der Fassung vom 31.08.2026, und das Winter-Bundle trug die Fassung vom 10.07.2025, nicht vom 31.01.2026. XRechnung 3.0 bleibt laut KoSIT bis mindestens 31.07.2027 in Kraft. Auf der Seite FastBill haben wir außerdem den Stand von XRechnung 4.0 berichtigt: Es gibt eine Vorversion in der Fassung vom 15.09.2026, die finale Version erscheint voraussichtlich im Frühjahr 2027. Geänderte Seiten: FastBill, Lexware Office, Lexware Office vs. sevDesk, sevDesk, sevDesk-Alternative.

Quelle: KoSIT, Versionen und Bundles der XRechnung (xeinkauf.de), gelesen am 11.10.2026

Preise

Papierkram: Preiserhöhung nachgetragen

Papierkram hat die Preise seiner Bezahltarife erhöht, netto pro Monat: S von 12,90 € auf 15,90 € bei monatlicher Zahlung und von 9,90 € auf 12,90 € bei jährlicher Zahlung, M von 24,90 € auf 29,90 € bzw. von 19,90 € auf 24,90 €, L von 49,90 € auf 59,90 € bzw. von 39,90 € auf 49,90 €. Das genaue Datum der Erhöhung kennen wir nicht; sie liegt zwischen unserer Erhebung vom 03.09.2026 und dem 11.10.2026. Welche Tarife E-Rechnungen erstellen und empfangen, ist unverändert. Wir haben die Preise von Papierkram S auf diesen Seiten geändert: Software-Vergleich, FastBill, sevDesk-Alternative, Lexware-Office-Alternative und E-Rechnung Software kostenlos. Die Reihenfolge der Vergleichstabellen bleibt gleich.

Quelle: papierkram.de/preise, abgelesen am 11.10.2026

Rechtslage

Fristen: Stand des Jahressteuergesetzes 2026 nachgetragen

Auf der Seite Fristen stand als nächster Schritt des Gesetzgebungsverfahrens der Fristablauf im Bundesrat am 25.09.2026. Wir haben die seither veröffentlichten Dokumente gelesen und als Quellen ergänzt: die Stellungnahme des Bundesrates vom 25.09.2026, den Gesetzentwurf mit Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8283) und die erste Lesung im Bundestag am 08.10.2026. Keines davon ändert die Fristen des § 27 Abs. 38 UStG; die Termine 31.12.2026, 01.01.2027 und 01.01.2028 bleiben geltendes Recht.

Quelle: BR-Drs. 447/26 (Beschluss); BT-Drs. 21/8283; Plenarprotokoll 21/99, gelesen am 11.10.2026

Rechtslage

Test „Bin ich betroffen?“: Rechtsgrundlage für 2028 und Zustimmung zum PDF berichtigt

Das Ergebnis „Ab dem 01.01.2028 müssen Sie E-Rechnungen ausstellen“ nannte als Rechtsgrundlage § 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG. Diese Nummer betrifft Rechnungen per EDI und trägt die Frist nicht. Richtig sind § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG (Übergangsregel bis 31.12.2027 bis 800.000 € Gesamtumsatz) und § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG (die Pflicht selbst). Beim Ergebnis „Ihr Termin hängt vom Gesamtumsatz 2026 ab“ haben wir die Nr. 3 ebenfalls gestrichen. Außerdem stand dort, Papier- und PDF-Rechnungen seien bis dahin mit Zustimmung des Empfängers erlaubt. Die Zustimmung braucht es nur für das elektronische Format, nicht für Papier.

Quelle: § 27 Abs. 38 UStG, § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG, Gesetze im Internet

Technik

Reichweitenmessung nur noch mit Einwilligung, Datenschutzerklärung ergänzt

Auf der Seite waren Google Analytics und Microsoft Clarity eingebunden und wurden ohne Einwilligung geladen; die Datenschutzerklärung erwähnte sie nicht. Beide Dienste laden jetzt erst, wenn Sie im Einwilligungsbanner zustimmen. Außerdem wurde Ihre Zustimmung vorher nicht gespeichert, weil eine Erweiterung des Banners den Speichervorgang blockierte; das ist behoben. Die Datenschutzerklärung nennt beide Dienste jetzt unter Ziffer 4. Die Bereiche mit Ihren Eingaben (Test, Prüfwerkzeug, Rechner) sind von der Aufzeichnung durch Clarity ausgenommen.

Quelle: Eigene Prüfung der ausgelieferten Seite am 24.09.2026

Rechtslage

Ratgeber Freiberufler: PDF nur mit Zustimmung, keine Schätzung mehr in der Überschrift

Im Abschnitt zu Freiberuflern stand, wer 2026 höchstens 800.000 € Gesamtumsatz hat, dürfe 2027 weiter „Papier- und PDF-Rechnungen stellen“. Das Gesetz verlangt für das PDF die Zustimmung des Empfängers, für Papier nicht; wir haben das ergänzt und die Übergangsregel auf Umsätze aus 2027 bezogen. Die Überschrift behauptete außerdem, für Freiberufler gelte „in der Praxis meist 2028“. Dafür haben wir keine Zahlen; sie lautet jetzt „2027 oder 2028 je nach Umsatz“.

Quelle: § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG, Gesetze im Internet

Rechtslage

Empfang per E-Mail: Aussage an den Wortlaut der Verwaltung angepasst

Wir hatten geschrieben, als Empfangsweg genüge ein E-Mail-Postfach, und das auf die BMF-Schreiben gestützt, ohne die Stelle zu nennen. Die Finanzverwaltung sagt genauer: Bei einem Empfang per E-Mail ist kein gesondertes Postfach nur für E-Rechnungen erforderlich. Wir zitieren jetzt diese Stelle (Abschn. 14.1 Abs. 5 Satz 3 UStAE) und haben die weitergehende Aussage, ein Portal oder Dienstleister sei nicht vorgeschrieben, gestrichen, weil sie dort nicht steht. Geändert auf den Seiten Fristen, Bin ich betroffen?, E-Rechnung empfangen und E-Rechnung Software kostenlos.

Quelle: BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (III C 2 – S 7287-a/00019/007/243), Abschn. 14.1 Abs. 5 UStAE, gelesen am 22.09.2026

Preise

easybill: Rabatt des Jahrestarifs „Starter“ korrigiert

Auf der Seite „E-Rechnung Software kostenlos“ stand beim Tarif „Starter“ (12 € monatlich, 9 € bei jährlicher Zahlung) der Rabatt „−29 %“. Diese Zahl ist das allgemeine Werbe-Badge der easybill-Preisseite und passt zu keinem einzelnen Tarif. Für „Starter“ beträgt der Nachlass 25 %. Wir haben den Wert nachgerechnet und geändert.

Quelle: easybill.de/preise, abgerufen am 03.09.2026

Rechtslage

Falsche Fundstelle zur Frist 01.01.2028 korrigiert

Wir hatten die Ausstellungspflicht ab dem 01.01.2028 auf § 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG gestützt. Das ist falsch: Nummer 3 betrifft Rechnungen, die im EDI-Verfahren nach der Empfehlung 94/820/EG übermittelt werden, und läuft am 31.12.2027 aus. Die Pflicht ab 2028 folgt daraus, dass sämtliche Übergangsregelungen des § 27 Abs. 38 UStG auslaufen; die Pflicht selbst steht in § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG. Wir haben die Angabe im Gesetzestext nachgelesen und geändert.

Quelle: § 27 Abs. 38 UStG, Gesetze im Internet (abgerufen am 03.09.2026)

Rechtslage

Frist 01.01.2027 von « In Diskussion » auf « Geltendes Recht » korrigiert

Wir hatten die Ausstellungspflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz als politisch offen dargestellt. Das war ungenau: § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG gilt, und der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 (BR-Drs. 447/26, Kabinettsbeschluss 12.08.2026) enthält keine Änderung dieser Vorschrift — geprüft im Volltext des Gesetzentwurfs. Die Forderung des ZDH nach einer Verschiebung steht weiterhin als datierte Notiz an der Frist, ändert aber die Rechtslage nicht.

Quelle: BR-Drs. 447/26; § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG

Rechtslage

Zwei BMF-Schreiben statt einem

Als Rechtsstand war nur das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 angegeben. Tatsächlich gibt es ein zweites vom 15.10.2025 (GZ III C 2 – S 7287-a/00019/007/243), das das erste ändert und ergänzt — unter anderem um die Unterscheidung zwischen Format- und Geschäftsregelfehlern. Wir nennen ab sofort beide.

Quelle: BMF, FAQ E-Rechnung; BMF-Schreiben v. 15.10.2024 (BStBl 2024 I S. 1320) u. 15.10.2025

Rechtslage

Datum der ZDH-Position präzisiert

Die Forderung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks nach Verschiebung auf 2028 datiert vom 22.06.2026 (« ZDH kompakt »). Zuvor stand hier nur « 06/2026 »; die vielfach zitierte Angabe « Juli 2026 » bezieht sich auf die Presseberichterstattung, nicht auf das Dokument.

Quelle: ZDH kompakt v. 22.06.2026

Preise

Erste Preiserhebung: acht Anbieter

Die Preise im Vergleich stammen aus einer Erhebung vom 03.09.2026, abgelesen auf den offiziellen Preisseiten der Anbieter. Sortiert wird nach dem Preis, ab dem ein Tarif E-Rechnungen senden UND empfangen kann — bei zwei Anbietern liegt dieser Preis deutlich über dem beworbenen Einstiegspreis.

Quelle: Preisseiten der Anbieter, abgerufen am 03.09.2026

Technik

Schriftarten vom eigenen Server

Die Seite lud ihre Schriftarten zuvor von Google Fonts, wodurch die IP-Adresse jedes Besuchers an einen Google-Server übertragen wurde. Alle Schriften werden jetzt vom eigenen Server ausgeliefert. Die Website ruft damit keine Ressource von einem fremden Server mehr ab.

Quelle: LG München I, Urteil v. 20.01.2022, 3 O 17493/20

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