Änderungsprotokoll
Jede inhaltliche Korrektur an dieser Website steht hier — mit Datum, Grund und Quelle. Auch dann, wenn der Fehler von uns kam.
Wir prüfen die Fristen und Rechtsangaben laufend und die Preise der Anbieter beim jeweils angegebenen Erhebungsdatum. Ändert sich etwas, ändern wir die betroffene Seite und tragen die Änderung hier ein. Ein Eintrag entsteht nur, wenn tatsächlich etwas online korrigiert wurde; redaktionelle Kleinigkeiten ohne inhaltliche Folge stehen nicht hier.
Haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Bestätigte Korrekturen erscheinen in diesem Protokoll.
Einträge
Redaktion
Software-Empfehlungen: neue Reihenfolge, Papierkram aufgenommen
Im Software-Vergleich, in den Empfehlungen der Startseite und der Ratgeber sowie auf den Seiten zu Alternativen und kostenloser Software stehen jetzt unsere Empfehlungen vorn: sevDesk und Papierkram. Danach folgen die übrigen Anbieter nach dem Preis, ab dem ein Tarif E-Rechnungen senden und empfangen kann. Papierkram steht mit dem Tarif S (15,90 Euro netto im Monat) neu in den Empfehlungen. Preise und Funktionen sind unverändert und am 16.10.2026 geprüft.
Redaktion
Jahressteuergesetz 2026: 1. Lesung im Bundestag nachgetragen; Muster-Rechnung für Kleinunternehmer neu
Die Seite zur möglichen Verschiebung nennt jetzt die 1. Lesung des Jahressteuergesetzes 2026 im Bundestag am 08.10.2026 und die Anhörung im Finanzausschuss am 02.11.2026. Die Übergangsfristen der E-Rechnung bleiben unverändert. Neu ist eine Seite mit einem Rechnungsmuster für Kleinunternehmer. Im Test „Bin ich betroffen?“ nennen die Ergebnisse zu steuerfreien Umsätzen jetzt Beispiele statt Paragrafen.
Redaktion
Sechs direkte Vergleiche (Lexware Office, sevDesk, Accountable, FastBill, BuchhaltungsButler, WISO MeinBüro): kurze Antwort und Quellen
Die sechs Gegenüberstellungen beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Alle sechs sagen jetzt richtig, dass Kleinunternehmer ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers schicken dürfen. Wo der kostenlose Tarif von sevDesk den Empfang auf der Preisseite nicht nennt, steht das jetzt so da, statt „empfängt nicht“. Die Aussage, BuchhaltungsButler habe den höchsten Einstiegspreis, gilt für die acht ausführlich verglichenen Anbieter, nicht für alle elf: Sie ist entsprechend eingegrenzt oder entfernt.
Redaktion
XRechnung öffnen, Methodik, Vergleiche, Über uns: in einfacher Sprache neu gefasst
Vier Seiten beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Die Seite „XRechnung öffnen“ nennt jetzt die Ansicht „E-Rechnung ansehen“ auf ELSTER, wie die Seite zu XRechnung, und belegt die Frist von sechs Jahren für Geschäftsbriefe. Über uns nennt beide BMF-Schreiben zur E-Rechnung und behauptet nicht mehr, wir fragten bei den Anbietern nach. Links auf den Software-Vergleich nennen jetzt elf statt acht Anbieter.
Redaktion
Glossar, XRechnung-Fehlercodes, Dauerrechnung, Vermieter: in einfacher Sprache neu gefasst
Vier Seiten beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Die 25 Begriffe des Glossars sind in einfachen Sätzen erklärt; der Eintrag „Kleinunternehmer“ sagt jetzt richtig, dass ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers geht. Die Prüfregeln des Fehlercode-Lexikons sind unverändert. Auf den Seiten zu Dauerrechnung und Vermietern gilt eine Ausnahme jetzt wieder nur für die steuerfreien Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, nicht für alle; beide Seiten haben neue Häufige Fragen.
Redaktion
Accountable, FastBill, E-Rechnung per E-Mail, XRechnung oder ZUGFeRD: in einfacher Sprache neu gefasst
Vier Seiten beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Alle vier sagen jetzt richtig, dass Kleinunternehmer ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers schicken dürfen. Bei FastBill hieß Solo der niedrigste Preis; richtig ist: der günstigste Bezahltarif mit Versand und Empfang. Bei Accountable nennt die Kurzantwort jetzt auch den Preis bei jährlicher Zahlung. Die Erklärung des Vorsteuerabzugs auf der Formatseite ist berichtigt.
Redaktion
Alternativen zu Lexware Office und sevDesk, Test „Bin ich betroffen?“, Umsatzgrenze-Rechner: in einfacher Sprache neu gefasst
Vier Seiten beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Der Test und die Alternativen-Seiten sagen jetzt richtig, dass Kleinunternehmer ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers schicken dürfen. Die Ergebnisse des Tests nennen zusätzlich die Frist für die Übermittlung der Rechnung. Eine Preisankündigung für Lexware-Programme, die sich nur auf einen Blogbeitrag stützte, ist entfernt. Die Seite zu sevDesk-Alternativen zeigt jetzt eine Preisübersicht der verglichenen Anbieter.
Redaktion
sevDesk, easybill, BuchhaltungsButler, Kleingewerbe, Kleinunternehmerregelung 2026
Vier Seiten beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Bei sevDesk heißen die Spalten der Preistabelle jetzt nach der Laufzeit (12 und 24 Monate) statt nach einem Rabatt, und der Empfang im kostenlosen Tarif ist als „nicht dokumentiert“ beschrieben statt als fehlend. Die Seite zum Kleingewerbe behauptet nicht mehr, ein Kleinunternehmer brauche für eine freiwillige E-Rechnung keine Zustimmung des Empfängers. Neu ist die Seite zur Kleinunternehmerregelung 2026, mit dem Überschreiten der 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr und dem Verzicht.
Redaktion
Fristen, XRechnung, Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer: in einfacher Sprache neu gefasst
Drei Seiten beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Die Seite „Ab wann“ beschrieb eine im Dezember 2026 ausgeführte und erst 2027 abgerechnete Leistung unklar; sie sagt jetzt, dass keine der Übergangsregeln diesen Fall erfasst. Die Seite „Übergangsfrist endet 2026“ ist in der Seite zur E-Rechnung-Pflicht 2027 aufgegangen und leitet dorthin weiter. Bei kostenlosen Tarifen, deren Preisseite den Empfang von E-Rechnungen nicht nennt, steht das jetzt so da.
Redaktion
Prüf-Werkzeug, ZUGFeRD, Verschiebung, Lexware Office: in einfacher Sprache neu gefasst
Vier Seiten beginnen jetzt mit einer kurzen Antwort und einem Überblick; die Fundstellen stehen als Quellen am Seitenende. Die Seite zu Lexware Office stützte die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, auf § 14 Abs. 2 UStG; maßgeblich ist die Auffassung der Finanzverwaltung in Abschn. 14.1 Abs. 5 UStAE. Die Seite zur Verschiebung enthielt eine nicht belegte Aussage über die übliche Arbeitsweise des Finanzausschusses; sie ist entfernt. Die Seite zum Prüf-Werkzeug sagt deutlicher, dass der Checker keine Validierung nach dem Regelwerk der KoSIT ersetzt.
Rechtslage
PDF-Rechnung, Empfang, Freiberufler, Vereine: Bedingungen der Übergangsregeln präzisiert
Die Seite zur PDF-Rechnung nannte nicht, dass die Rechnung bis zum Ende der jeweiligen Frist übermittelt sein muss, und schrieb, das Rechnungsdatum spiele keine Rolle. Die Seite zum Empfang sagte auf die Frage, ob ein E-Mail-Postfach reiche, ohne Einschränkung „Ja“; sie zitiert jetzt die Verwaltungsanweisung wörtlich und nennt eine nicht belegte Aussage zur Zurückweisung nicht mehr. Die Seite für Freiberufler stützte die Empfangspflicht auf den Satz zur Zustimmung; maßgeblich ist die Auffassung der Finanzverwaltung. Die Seite für Vereine stellt eine Auslegung jetzt als Auslegung dar. Auf mehreren Seiten heißt es jetzt „Rn. 23“ statt „Rz. 23“.
Rechtslage
Ratgeber: Übergangsregel für Dezember-Leistungen und Zustimmung korrigiert
Der Ratgeber schrieb, eine im Dezember 2026 ausgeführte Leistung dürfe im Januar 2027 noch auf Papier abgerechnet werden. Das ist falsch: Die Übergangsregel für 2026 verlangt die Übermittlung bis zum 31.12.2026, die für 2027 gilt nur für Leistungen ab dem 1.1.2027. Außerdem stand dort, auch eine Papierrechnung brauche die Zustimmung des Empfängers. Die Zustimmung ist nur für eine elektronische Rechnung nötig, etwa ein PDF, und steht in § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG, nicht in Satz 4. Drei Schätzungen ohne Quelle sind entfernt.
Rechtslage
Bußgeld und Aufbewahrung: Bedingungen vervollständigt
Die Seite zu Bußgeldern nannte für die Übergangsregel nur das Datum der Leistung; maßgeblich ist zusätzlich der Termin der Übermittlung. Die Bußgeldrahmen des § 26a Abs. 3 UStG sind jetzt vollständig genannt. Die Seite zur Aufbewahrungsfrist nennt beim Beispiel 2016 jetzt den Vorbehalt der Festsetzungsfrist. Das Musterschreiben nennt bei der Pflicht über 800.000 Euro jetzt auch die dauerhaften Ausnahmen.
Rechtslage
Fristen: Beispiel zur Übergangsregel für Leistungen im Dezember 2026 korrigiert
Die Seite „Fristen“ nannte als Beispiel eine Leistung im Dezember 2026 mit Rechnung im Januar 2027, die noch unter die Übergangsregel falle. Das war ungenau: Die Übergangsregel für 2026 setzt zusätzlich voraus, dass die Rechnung bis zum 31.12.2026 übermittelt wird. Das Beispiel ist jetzt so formuliert wie auf der Seite zur 800.000-Euro-Grenze.
Redaktion
Software-Vergleich und kostenlose Software: falsche Angabe zu Anbieter-Anfragen entfernt
Zwei Seiten gaben an, wir hätten offene Fragen (ZUGFeRD-Profil, XRechnung-Version, Netto oder Brutto) an die Anbieter geschickt. Diese Anfragen waren noch nicht verschickt. Die Seiten sagen jetzt, was die Anbieter auf ihren Seiten nicht dokumentieren.
Technik
XRechnung: aktuelles Bundle 3.0.2 Summer 2026 Bugfix nachgetragen
Auf fünf Seiten stand als aktuelles Bundle von XRechnung 3.0 „XRechnung 3.0.2 Winter 2025/26 Bugfix“, gültig seit 31.01.2026. Beides ist überholt: Laut KoSIT gilt seit dem 31.08.2026 das Bundle „XRechnung 3.0.2 Summer 2026 Bugfix“ in der Fassung vom 31.08.2026, und das Winter-Bundle trug die Fassung vom 10.07.2025, nicht vom 31.01.2026. XRechnung 3.0 bleibt laut KoSIT bis mindestens 31.07.2027 in Kraft. Auf der Seite FastBill haben wir außerdem den Stand von XRechnung 4.0 berichtigt: Es gibt eine Vorversion in der Fassung vom 15.09.2026, die finale Version erscheint voraussichtlich im Frühjahr 2027. Geänderte Seiten: FastBill, Lexware Office, Lexware Office vs. sevDesk, sevDesk, sevDesk-Alternative.
Preise
Papierkram: Preiserhöhung nachgetragen
Papierkram hat die Preise seiner Bezahltarife erhöht, netto pro Monat: S von 12,90 € auf 15,90 € bei monatlicher Zahlung und von 9,90 € auf 12,90 € bei jährlicher Zahlung, M von 24,90 € auf 29,90 € bzw. von 19,90 € auf 24,90 €, L von 49,90 € auf 59,90 € bzw. von 39,90 € auf 49,90 €. Das genaue Datum der Erhöhung kennen wir nicht; sie liegt zwischen unserer Erhebung vom 03.09.2026 und dem 11.10.2026. Welche Tarife E-Rechnungen erstellen und empfangen, ist unverändert. Wir haben die Preise von Papierkram S auf diesen Seiten geändert: Software-Vergleich, FastBill, sevDesk-Alternative, Lexware-Office-Alternative und E-Rechnung Software kostenlos. Die Reihenfolge der Vergleichstabellen bleibt gleich.
Rechtslage
Fristen: Stand des Jahressteuergesetzes 2026 nachgetragen
Auf der Seite Fristen stand als nächster Schritt des Gesetzgebungsverfahrens der Fristablauf im Bundesrat am 25.09.2026. Wir haben die seither veröffentlichten Dokumente gelesen und als Quellen ergänzt: die Stellungnahme des Bundesrates vom 25.09.2026, den Gesetzentwurf mit Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8283) und die erste Lesung im Bundestag am 08.10.2026. Keines davon ändert die Fristen des § 27 Abs. 38 UStG; die Termine 31.12.2026, 01.01.2027 und 01.01.2028 bleiben geltendes Recht.
Rechtslage
Test „Bin ich betroffen?“: Rechtsgrundlage für 2028 und Zustimmung zum PDF berichtigt
Das Ergebnis „Ab dem 01.01.2028 müssen Sie E-Rechnungen ausstellen“ nannte als Rechtsgrundlage § 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG. Diese Nummer betrifft Rechnungen per EDI und trägt die Frist nicht. Richtig sind § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG (Übergangsregel bis 31.12.2027 bis 800.000 € Gesamtumsatz) und § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG (die Pflicht selbst). Beim Ergebnis „Ihr Termin hängt vom Gesamtumsatz 2026 ab“ haben wir die Nr. 3 ebenfalls gestrichen. Außerdem stand dort, Papier- und PDF-Rechnungen seien bis dahin mit Zustimmung des Empfängers erlaubt. Die Zustimmung braucht es nur für das elektronische Format, nicht für Papier.
Technik
Reichweitenmessung nur noch mit Einwilligung, Datenschutzerklärung ergänzt
Auf der Seite waren Google Analytics und Microsoft Clarity eingebunden und wurden ohne Einwilligung geladen; die Datenschutzerklärung erwähnte sie nicht. Beide Dienste laden jetzt erst, wenn Sie im Einwilligungsbanner zustimmen. Außerdem wurde Ihre Zustimmung vorher nicht gespeichert, weil eine Erweiterung des Banners den Speichervorgang blockierte; das ist behoben. Die Datenschutzerklärung nennt beide Dienste jetzt unter Ziffer 4. Die Bereiche mit Ihren Eingaben (Test, Prüfwerkzeug, Rechner) sind von der Aufzeichnung durch Clarity ausgenommen.
Rechtslage
Ratgeber Freiberufler: PDF nur mit Zustimmung, keine Schätzung mehr in der Überschrift
Im Abschnitt zu Freiberuflern stand, wer 2026 höchstens 800.000 € Gesamtumsatz hat, dürfe 2027 weiter „Papier- und PDF-Rechnungen stellen“. Das Gesetz verlangt für das PDF die Zustimmung des Empfängers, für Papier nicht; wir haben das ergänzt und die Übergangsregel auf Umsätze aus 2027 bezogen. Die Überschrift behauptete außerdem, für Freiberufler gelte „in der Praxis meist 2028“. Dafür haben wir keine Zahlen; sie lautet jetzt „2027 oder 2028 je nach Umsatz“.
Rechtslage
Empfang per E-Mail: Aussage an den Wortlaut der Verwaltung angepasst
Wir hatten geschrieben, als Empfangsweg genüge ein E-Mail-Postfach, und das auf die BMF-Schreiben gestützt, ohne die Stelle zu nennen. Die Finanzverwaltung sagt genauer: Bei einem Empfang per E-Mail ist kein gesondertes Postfach nur für E-Rechnungen erforderlich. Wir zitieren jetzt diese Stelle (Abschn. 14.1 Abs. 5 Satz 3 UStAE) und haben die weitergehende Aussage, ein Portal oder Dienstleister sei nicht vorgeschrieben, gestrichen, weil sie dort nicht steht. Geändert auf den Seiten Fristen, Bin ich betroffen?, E-Rechnung empfangen und E-Rechnung Software kostenlos.
Preise
easybill: Rabatt des Jahrestarifs „Starter“ korrigiert
Auf der Seite „E-Rechnung Software kostenlos“ stand beim Tarif „Starter“ (12 € monatlich, 9 € bei jährlicher Zahlung) der Rabatt „−29 %“. Diese Zahl ist das allgemeine Werbe-Badge der easybill-Preisseite und passt zu keinem einzelnen Tarif. Für „Starter“ beträgt der Nachlass 25 %. Wir haben den Wert nachgerechnet und geändert.
Rechtslage
Falsche Fundstelle zur Frist 01.01.2028 korrigiert
Wir hatten die Ausstellungspflicht ab dem 01.01.2028 auf § 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG gestützt. Das ist falsch: Nummer 3 betrifft Rechnungen, die im EDI-Verfahren nach der Empfehlung 94/820/EG übermittelt werden, und läuft am 31.12.2027 aus. Die Pflicht ab 2028 folgt daraus, dass sämtliche Übergangsregelungen des § 27 Abs. 38 UStG auslaufen; die Pflicht selbst steht in § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG. Wir haben die Angabe im Gesetzestext nachgelesen und geändert.
Rechtslage
Frist 01.01.2027 von « In Diskussion » auf « Geltendes Recht » korrigiert
Wir hatten die Ausstellungspflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz als politisch offen dargestellt. Das war ungenau: § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG gilt, und der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 (BR-Drs. 447/26, Kabinettsbeschluss 12.08.2026) enthält keine Änderung dieser Vorschrift — geprüft im Volltext des Gesetzentwurfs. Die Forderung des ZDH nach einer Verschiebung steht weiterhin als datierte Notiz an der Frist, ändert aber die Rechtslage nicht.
Rechtslage
Zwei BMF-Schreiben statt einem
Als Rechtsstand war nur das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 angegeben. Tatsächlich gibt es ein zweites vom 15.10.2025 (GZ III C 2 – S 7287-a/00019/007/243), das das erste ändert und ergänzt — unter anderem um die Unterscheidung zwischen Format- und Geschäftsregelfehlern. Wir nennen ab sofort beide.
Rechtslage
Datum der ZDH-Position präzisiert
Die Forderung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks nach Verschiebung auf 2028 datiert vom 22.06.2026 (« ZDH kompakt »). Zuvor stand hier nur « 06/2026 »; die vielfach zitierte Angabe « Juli 2026 » bezieht sich auf die Presseberichterstattung, nicht auf das Dokument.
Preise
Erste Preiserhebung: acht Anbieter
Die Preise im Vergleich stammen aus einer Erhebung vom 03.09.2026, abgelesen auf den offiziellen Preisseiten der Anbieter. Sortiert wird nach dem Preis, ab dem ein Tarif E-Rechnungen senden UND empfangen kann — bei zwei Anbietern liegt dieser Preis deutlich über dem beworbenen Einstiegspreis.
Technik
Schriftarten vom eigenen Server
Die Seite lud ihre Schriftarten zuvor von Google Fonts, wodurch die IP-Adresse jedes Besuchers an einen Google-Server übertragen wurde. Alle Schriften werden jetzt vom eigenen Server ausgeliefert. Die Website ruft damit keine Ressource von einem fremden Server mehr ab.
Pflicht & Fristen
- Fristen im ÜberblickAlle Stichtage von 2025 bis 2028
- E-Rechnung Pflicht ab wannWer ab wann ausstellen muss
- 800.000-€-GrenzeWas zum Gesamtumsatz zählt
- PDF-Rechnung noch erlaubt?Was 2026, 2027 und ab 2028 gilt
- Zustimmung zur PDF-RechnungRechtslage und Musterschreiben
- E-Rechnung empfangenWas Sie seit 2025 können müssen
- DauerrechnungenMiet- und Wartungsverträge
- Aufbewahrungsfrist: 8 Jahre, nicht 10Wie lange Sie E-Rechnungen speichern
- E-Rechnung StrafeWas bei Verstößen droht
- E-Rechnung verschobenE-Rechnung Pflicht verschoben? Stand des JStG 2026
- E-Rechnung Pflicht 2027Wen sie trifft und was zu tun ist
- Kleinbetragsrechnung 2026Kleinbetragsrechnung 2026: Regeln bis 250 Euro
- Bewirtungsbeleg und E-RechnungPflichtangaben und E-Rechnung
- Reverse-Charge-Rechnung nach § 13bBauleistungen, Muster, E-Rechnung
Nach Betriebsart
- RatgeberÜbersicht nach Unternehmensform
- KleinunternehmerEmpfangen ja, E-Rechnungen ausstellen nie Pflicht
- FreiberuflerWas für Selbstständige gilt
- KleingewerbePflichten für kleine Gewerbebetriebe
- VereineWann die Pflicht für Vereine greift
- VermieterSteuerfreie oder steuerpflichtige Miete
- Kleinunternehmerregelung 2026Grenzen und E-Rechnung
- Rechnung als Kleinunternehmer: Muster mit PflichtangabenMuster mit allen Pflichtangaben
- E-Rechnung nach BrancheWas für Ihren Betrieb gilt
Formate
- XRechnungDas reine XML-Format
- ZUGFeRDPDF mit eingebetteten Daten
- XRechnung oder ZUGFeRDWelches Format zu Ihnen passt
- E-Rechnung per E-MailWas beim Versand als Anhang gilt
- XRechnung-FehlercodesAlle Prüfregeln mit Originalmeldung
- XRechnung öffnenViewer, ELSTER und kostenlose Wege
- ZUGFeRD-Rechnung erstellenProfile, Tools, Prüfung
- E-Rechnung ablehnenFehlerhafte E-Rechnungen zurückweisen
Software
- E-Rechnung Software kostenlosWas gratis wirklich reicht
- Software für KleinunternehmerWas zum Empfangen reicht
- Lexware OfficeTarife, Versand und Empfang
- sevDeskTarife, Versand und Empfang
- AccountableTarife, Versand und Empfang
- easybillTarife, Versand und Empfang
- FastBillTarife, Versand und Empfang
- BuchhaltungsButlerTarife, Versand und Empfang
- PapierkramPreise und E-Rechnung
Vergleiche
- Alle VergleicheÜbersicht aller Gegenüberstellungen
- Software-Vergleich11 Anbieter nebeneinander
- Lexware Office vs sevDeskWelches für wen
- Lexware Office vs AccountableAb welchem Tarif Versand und Empfang
- Lexware Office vs WISO MeinBüroMonatstarif oder Jahresabo
- Accountable vs sevDeskFür Selbstständige verglichen
- sevDesk vs BuchhaltungsButlerVersand und Empfang nach Tarif
- sevDesk vs FastBillWelcher Tarif sendet und empfängt
- Lexware Office AlternativeWenn Lexware Office nicht passt
- sevDesk AlternativeWenn sevDesk nicht passt
- sevDesk vs. PapierkramE-Rechnung und Preise im Vergleich
- WISO MeinBüro AlternativeOhne Jahresabo, mit E-Rechnung
- sevDesk vs. WISO MeinBüroWer empfängt E-Rechnungen?
- Lexware Office vs. PapierkramPreise und E-Rechnung im Vergleich
- easybill AlternativeJe nach Grund für den Wechsel
- easybill vs. sevDeskE-Rechnung senden und empfangen
- FastBill AlternativeWann sich ein Wechsel lohnt
- Lexware Office vs. FastBillPreise und E-Rechnung im Vergleich
Werkzeuge
Transparenz
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