sevDesk: Preise und E-Rechnung-Funktionen 2026
Wer E-Rechnungen schreiben und empfangen muss, braucht bei sevDesk den Tarif „Buchhaltung“. Er kostet 25,90 € netto im Monat bei einem Monat Laufzeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Der sevDesk-Tarif „Rechnung“ kostet 11,90 € netto im Monat bei einem Monat Laufzeit. Er schreibt unbegrenzt E-Rechnungen, erfasst empfangene E-Rechnungen aber nicht.
- Der sevDesk-Tarif „Buchhaltung“ schreibt und empfängt E-Rechnungen. Er kostet netto 25,90 € bei einem Monat, 22,90 € bei zwölf und 19,90 € bei 24 Monaten Laufzeit.
- Der sevDesk-Tarif „Kostenlos“ ist dauerhaft ohne Kreditkarte nutzbar und erlaubt drei E-Rechnungen im Monat. Ob er empfangene E-Rechnungen erfasst, nennt die Preisseite nicht.
- Unternehmen in Deutschland müssen seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können. Der sevDesk-Tarif „Rechnung“ deckt diese Pflicht nicht ab.
Stand: 17.10.2026
Was kostet sevDesk 2026?
Netto heißt: ohne Umsatzsteuer. Die Preisseite schreibt dazu „pro Monat (zzgl. MwSt.)“. Bruttopreise weist sevDesk nicht aus1.
| Tarif | 1 Monat Laufzeit | 12 Monate Laufzeit | 24 Monate Laufzeit |
|---|---|---|---|
| Kostenlos | 0,00 € (dauerhaft, ohne Kreditkarte) | — | — |
| Rechnung | 11,90 € | 9,90 € | 8,90 € |
| Buchhaltung | 25,90 € | 22,90 € | 19,90 € |
| Buchhaltung Pro | 34,90 € | 30,90 € | 27,90 € |
Angabe der Anbieterseite: „pro Monat (zzgl. MwSt.)“. Abbuchung laut Preisseite monatlich (1 Monat), jährlich (12 Monate) oder alle zwei Jahre (24 Monate). Bruttopreise weist sevdesk.de/preise nicht aus. Quelle: Preiskarten der Seite sevdesk.de/preise, nicht die Vergleichstabelle am Seitenende.
Sie haben vier Tarife zur Wahl. Jeden gibt es mit einem, zwölf oder 24 Monaten Laufzeit. Die Abbuchung hängt von der Laufzeit ab. Bei einem Monat zahlen Sie monatlich, bei zwölf Monaten jährlich und bei 24 Monaten alle zwei Jahre. Die Monatspreise in der Tabelle sind also umgerechnete Beträge. Bei längerer Laufzeit zahlen Sie sie im Voraus.
Diese Seite vergleicht nur zwei Dinge: ob ein Tarif die E-Rechnungspflicht abdeckt und was er kostet. Die Buchhaltungsfunktionen der Tarife „Buchhaltung“ und „Buchhaltung Pro“ behandeln wir hier nicht.
Die drei kostenpflichtigen Tarife enthalten jeweils einen Nutzer. Jeder zusätzliche Nutzer kostet 5,90 € pro Monat. sevDesk kündigt eine Testphase von 14 Tagen an. Diese Angabe steht auf der Startseite von sevDesk, nicht auf der Preisseite. Die Preise in der Tabelle sind seit unserer ersten Erhebung vom 03.09.2026 gleich geblieben. Anbieterin ist die sevDesk GmbH mit der Handelsregisternummer HRB 7105062.
Auf anderen Seiten steht für „Rechnung“ oft 12,90 €. Das liegt an der Vergleichstabelle am Ende der Preisseite. Sie nennt für „Rechnung“ 12,90 € statt 11,90 € (jeweils netto, pro Monat). Bei 24 Monaten weicht sie auch bei den Aktionswerten ab. Die Seite widerspricht sich also selbst. Wir folgen den Preiskarten, weil sie den Betrag zeigen, der beim Abschluss gilt.
Am 16.10.2026 zeigt die Seite außerdem eine befristete Aktion „Black Cyber Deal“ mit bis zu 60 Prozent Rabatt. Die Katalogpreise bleiben davon unberührt. Eine Aktion ist kein Preis.
Welcher sevDesk-Tarif erfüllt die E-Rechnungspflicht vollständig?
| Funktion (Wortlaut der Preisseite) | Kostenlos | Rechnung | Buchhaltung | Buchhaltung Pro |
|---|---|---|---|---|
| „E-Rechnungen schreiben“ (ZUGFeRD und XRechnung) | 3 pro Monat | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
| „Empfangene E-Rechnungen erfassen“ | nicht angegeben | nein | ja | ja |
| REST-API | nicht angegeben | nein | nein | ja |
Die Matrix der Preisseite führt nur die drei bezahlten Tarife. Die Angaben zum Tarif Kostenlos stammen aus seiner Leistungsbeschreibung auf derselben Seite. Zum Empfang sagt sie nichts.
Jedes Unternehmen in Deutschland muss seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen annehmen können. Das gilt für E-Rechnungen, die ein anderes Unternehmen in Deutschland für eine Leistung an Ihr Unternehmen ausstellt. Sie müssen dem nicht zustimmen. Der Umsatz spielt keine Rolle3.
Diese Pflicht trifft Sie, nicht Ihre Software. Was die Empfangspflicht seit 2025 verlangt, gilt bei jedem Tarif. Wer den Tarif „Rechnung“ nutzt, bearbeitet eingehende E-Rechnungen daher außerhalb von sevDesk. Jede empfangene Rechnung müssen Sie acht Jahre aufbewahren, egal womit Sie sie empfangen4.
Wir messen den Preisabstand so: Wir vergleichen den günstigsten kostenpflichtigen Tarif mit dem günstigsten Tarif, der Schreiben und Empfang abdeckt. Beide haben dieselbe Laufzeit. Bei einem Monat Laufzeit beträgt der Abstand 14 €, von 11,90 € auf 25,90 €. Bei zwölf Monaten beträgt der Abstand 13 €, von 9,90 € auf 22,90 €. Bei 24 Monaten beträgt der Abstand 11 €, von 8,90 € auf 19,90 €. Unter den acht Anbietern der Erhebung vom 03.09.2026 hat keiner einen größeren Abstand.
Der wirkliche Einstiegspreis beträgt 25,90 €, ohne lange Bindung.
WISO MeinBüro (Web) folgt derselben Logik wie sevDesk. Der Tarif „Rechnungen & Angebote“ schreibt E-Rechnungen, aber empfängt keine. Der Empfang beginnt erst mit „Buchhaltung“. WISO MeinBüro Web gibt es nur im Jahresabo. Lexware Office im Einzelporträt zeigt die umgekehrte Logik. Schon der Einstiegstarif S empfängt E-Rechnungen. Das Schreiben beginnt erst mit dem Tarif M. Wer vergleichen möchte, findet alle elf Anbieter im Vergleich.
Tarife und Funktionsmatrix auf der Seite von sevDesk
Vorteile und Nachteile
- Vorteil: ZUGFeRD und XRechnung stehen schon im dauerhaft kostenlosen Tarif zur Verfügung, begrenzt auf drei E-Rechnungen im Monat.
- Vorteil: Beim Tarif „Rechnung“ ist das Schreiben unbegrenzt. Die Monatspreise sinken mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit um rund 17 beziehungsweise 25 Prozent. Dafür wird jährlich beziehungsweise alle zwei Jahre abgebucht.
- Nachteil: Der Empfang beginnt erst bei „Buchhaltung“ (25,90 € netto bei einem Monat Laufzeit). Der Abstand zu „Rechnung“ beträgt 14 €.
- Nachteil: Die Preisseite widerspricht sich (Karten gegen Vergleichstabelle). Zusätzliche Nutzer (5,90 € im Monat) und Module kommen hinzu.
- Nachteil: Die REST-API gibt es erst im Tarif „Buchhaltung Pro“.
Reicht der kostenlose Tarif von sevDesk?
Sie können den Tarif Kostenlos zeitlich unbegrenzt nutzen. Eine Kreditkarte brauchen Sie dafür nicht. Die Preisseite von sevDesk listet seinen Umfang so: „3 Rechnungen / E-Rechnungen pro Monat schreiben, ZUGFeRD und XRechnung, Mehrere Rechnungslayouts, Übersicht deiner Rechnungen, Unbegrenzt Kontakte anlegen, Unbegrenzt Produkte und Dienstleistungen anlegen“. Ob dieser Tarif auch empfangene E-Rechnungen erfasst, ist auf der Preisseite nicht angegeben.
Ein Kleinunternehmer darf seine Rechnungen immer als sonstige Rechnung übermitteln. Das heißt: auf Papier oder, mit Zustimmung des Kunden, als PDF5. Diese Ausnahme gilt dauerhaft6. Sie betrifft nur das Schreiben. Der Empfang bleibt seit 01.01.2025 Pflicht. Die Aufbewahrung über acht Jahre bleibt es auch4.
Das Schreiben in den Tarifen Kostenlos und „Rechnung“ ist für den Kleinunternehmer freiwillig. Der Empfang bleibt bei beiden offen. Im Tarif Kostenlos ist er auf der Preisseite nicht dokumentiert, im Tarif „Rechnung“ ist er nicht vorhanden. Für Ihre eigene Lage: In vier Fragen prüfen, welche Pflicht Ihren Betrieb trifft. Kostenlose Alternativen mit Empfang finden Sie unter kostenlose Tarife, die Versand und Empfang abdecken.
Welche Formate erzeugt sevDesk – und was steht nicht auf der Preisseite?
Die Preisseite nennt zwei Formate: ZUGFeRD und XRechnung. Beide stehen schon im Tarif Kostenlos. Das Gesetz verlangt ein strukturiertes Format, das der europäischen Norm EN 16931 und den Syntaxen der Richtlinie 2014/55/EU entspricht7. Ein vereinbartes Format ist ebenfalls erlaubt. Es muss aber erlauben, die Pflichtangaben richtig und vollständig in ein solches Format zu übertragen8.
Die FAQ des Bundesministeriums der Finanzen (Stand März 2026) sagt dazu genauer:
„Insbesondere die in Deutschland üblichen Formate XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL) erfüllen die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen für eine E-Rechnung.“9
Der Formatname allein genügt also nicht. Zwei Profile sind ausdrücklich ausgeschlossen. Aktuell gültig ist XRechnung 3.0 im Bundle „XRechnung 3.0.2 Summer 2026 Bugfix“ in der Fassung vom 31.08.202610.
Fünf Dinge sind auf der Preisseite nicht dokumentiert. Das sind das ausgestellte ZUGFeRD-Profil, die unterstützte XRechnung-Version und die Syntax (CII oder UBL). Dazu kommen die Prüfung eingehender E-Rechnungen über das reine Einlesen hinaus und die GoBD-konforme Archivierung. Der Name eines Formats sagt nichts über sein Profil aus.
Die REST-API gibt es nur im Tarif „Buchhaltung Pro“. Er kostet 34,90 € im Monat oder 27,90 € bei 24 Monaten. Das ist wichtig, wenn Sie sevDesk an ein anderes System anbinden. Wer das ZUGFeRD-Profil kennen will, kann den Support von sevDesk fragen. Oder Sie lassen eine erzeugte Rechnung mit einem Validator prüfen. Diese Seite enthält keine Nutzererfahrungen und keinen praktischen Test. Sie hält nur fest, was die Preisseite dokumentiert. Genau darin liegt die Antwort auf das Stichwort „Erfahrungen“.
Welche Zusatzkosten kommen bei sevDesk dazu?
Ein zusätzlicher Nutzer kostet 5,90 € pro Monat. Das gilt für alle drei kostenpflichtigen Tarife. Ebenfalls einheitlich sind diese Posten:
- Premium Layouts: 3,90 € pro Monat
- Zusätzlicher Layout-Slot: 4,90 € pro Monat
- Zusätzliches Briefpapier: 4,90 € pro Monat
- Zeiterfassung: 4,90 € pro Monat
Dazu kommen das Modul Inventar mit 19,90 € pro Monat und ein einmaliger Termin zur Einrichtung für 49 €. Eine Buchhaltungsberatung gibt es ab 24,90 €. Die Vier-Augen-Prüfung kostet 3 € pro geprüftem Beleg.
Die 19,90 € des Tarifs „Buchhaltung“ setzen 24 Monate Laufzeit voraus. Laut Preisseite wird dabei alle zwei Jahre abgebucht. Die Preisseite von sevDesk zeigt keinen Bruttopreis. Alle Beträge auf dieser Seite sind netto.
Bis wann muss der Tarif passen?
Der Empfang ist seit dem 01.01.2025 Pflicht. Die Lücke des Tarifs „Rechnung“ betrifft Sie also heute, nicht erst 2027. Auch die Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, besteht seit dem 01.01.202511. Es gibt aber Übergangsregeln.
Die erste Übergangsregel gilt für Umsätze, die nach dem 31.12.2024 und vor dem 01.01.2027 ausgeführt wurden. Alle Unternehmen dürfen sie bis zum 31.12.2026 auf Papier abrechnen. Mit Zustimmung des Empfängers geht auch ein elektronisches Format, das keine E-Rechnung ist. Die Rechnung muss spätestens am 31.12.2026 übermittelt sein12.
Unternehmen mit höchstens 800.000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026 behalten diese Möglichkeit auch für Umsätze aus 2027. Ihre Rechnung muss dann spätestens am 31.12.2027 übermittelt sein. Das gilt auch bei genau 800.000 €13. Den Gesamtumsatz berechnen Sie netto, ohne Umsatzsteuer14. Unternehmen über dieser Grenze haben die Möglichkeit für 2027 nicht mehr.
Ab dem 01.01.2028 ist die letzte Übergangsregel ausgelaufen. Das ist kein neues Datum, sondern die bestehende Pflicht ohne Übergangsregel. Die dauerhaften Ausnahmen bleiben bestehen, zum Beispiel die des Kleinunternehmers.
Welche Regel gilt, hängt vom ausgeführten Umsatz ab, nicht vom Rechnungsdatum. Zusätzlich muss die Rechnung bis zum jeweiligen Stichtag übermittelt sein. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat am 22.06.2026 eine Verschiebung gefordert. Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 ändert die Übergangsregeln nicht15. Der oben genannte Kalender ist deshalb geltendes Recht. Weitere Einzelheiten liefern Fristen im Detail und ab wann welche Pflicht greift.
Für wen eignet sich sevDesk – und für wen nicht?
sevDesk eignet sich für Selbstständige und kleine Betriebe, die ohnehin ihre Buchhaltung in der Software führen. Sie wählen direkt „Buchhaltung“. Dort sind Schreiben und Empfang enthalten.
Kleinunternehmer, die nur Rechnungen schreiben wollen, kommen mit „Rechnung“ oder dem kostenlosen Tarif aus. Den Empfang erledigen sie dann außerhalb der Software. Mehr dazu unter Pflichten für Kleinunternehmer.
Weniger geeignet ist sevDesk, wenn Sie allein wegen der E-Rechnungspflicht ein Werkzeug für Versand und Empfang suchen. Andere Anbieter decken beides zu niedrigeren Preisen ab. Siehe fünf Alternativen zu sevDesk.
sevDesk im Vergleich mit anderen Anbietern
Direkte Gegenüberstellungen: sevDesk und Lexware Office (früher lexoffice), sevDesk und Accountable, sevDesk und FastBill, sevDesk und BuchhaltungsButler.
Häufige Fragen
Was kostet sevDesk im Monat?
Der Tarif „Rechnung“ kostet 11,90 € netto bei einem Monat Laufzeit, 9,90 € bei zwölf und 8,90 € bei 24 Monaten. „Buchhaltung“ kostet 25,90 €, 22,90 € und 19,90 €. Stand 16.10.2026, abgelesen auf den Preiskarten.
Warum steht auf manchen Seiten 12,90 € für sevDesk Rechnung?
Die Vergleichstabelle am Ende der sevDesk-Preisseite nennt andere Beträge als die Preiskarten. Für den Abschluss gelten die Preiskarten mit 11,90 €.
Gibt es sevDesk kostenlos?
Ja. Der Tarif „Kostenlos“ ist dauerhaft ohne Kreditkarte nutzbar. Er erlaubt drei Rechnungen oder E-Rechnungen im Monat (ZUGFeRD und XRechnung). Ob er empfangene E-Rechnungen erfasst, nennt die Preisseite nicht.
Welcher sevDesk-Tarif kann E-Rechnungen empfangen?
Laut Funktionsmatrix der Preisseite erst „Buchhaltung“ und „Buchhaltung Pro“. Der Tarif „Rechnung“ führt die Zeile „Empfangene E-Rechnungen erfassen“ nicht.
Wie kündige ich bei 24 Monaten Laufzeit?
Bei 24 Monaten Laufzeit bucht sevDesk laut Preisseite alle zwei Jahre im Voraus ab. Zur Kündigung nennt die Preisseite keine Frist. Die Antwort steht in den AGB oder beim Support von sevDesk.
Quellen
- sevDesk, Preisseite — sevdesk.de, abgerufen am 16.10.2026
- sevDesk GmbH, Impressum — sevdesk.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- Abschn. 14.7a Abs. 3 Satz 1 UStAE (BMF-Schreiben vom 15.10.2025) — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 34a Satz 4 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- BMF, FAQ E-Rechnung, Frage 7 (Stand März 2026) — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 17.10.2026
- XRechnung 3.0, Bundle 3.0.2 Summer 2026 Bugfix, Fassung vom 31.08.2026 (KoSIT) — xeinkauf.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 19 Abs. 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- Regierungsentwurf Jahressteuergesetz 2026, BR-Drs. 447/26 — dserver.bundestag.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 14 Abs. 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
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- BuchhaltungsButlerTarife, Versand und Empfang
- PapierkramPreise und E-Rechnung
Vergleiche
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