Zum Inhalt springen
Themen
Zuletzt geprüft am Rechtsstand: 17.10.2026 Redaktion: Jeremy Perrin

XRechnung- und ZUGFeRD-Validator? Der kostenlose Checker im Browser

Dieser kostenlose Checker liest XRechnung und ZUGFeRD im Browser und prüft Syntax, Profil und wichtige Pflichtfelder. Er ist kein Validator und prüft nicht das vollständige Regelwerk aus Schema und Geschäftsregeln wie der kostenlose KoSIT-Validator.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Checker auf dieser Seite liest XML- und PDF-Dateien bis 20 MB direkt im Browser, ohne Anmeldung und ohne Upload.
  • Der Checker erkennt das Profil einer E-Rechnung, etwa XRechnung oder ZUGFeRD, und prüft elf Pflichtangaben der EN 16931.
  • Der Checker ist kein Validator, weil er das vollständige Regelwerk aus Schema und Geschäftsregeln nicht prüft; das leistet der kostenlose Validator der KoSIT.
  • ZUGFeRD-Dateien in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL gelten laut Bundesfinanzministerium nicht als E-Rechnung (Stand März 2026).

Stand: 17.10.2026

Ihre Datei verlässt Ihren Computer nicht. Die Prüfung läuft vollständig in Ihrem Browser: nichts wird hochgeladen, gespeichert oder ausgewertet.

Was prüft der Checker?

Der Checker liest zuerst die Syntax einer Datei. Die Syntax ist die Schreibweise der XML-Datei, entweder UN/CEFACT CII oder UBL. Beide Syntaxen gehören zur EN 16931, der europäischen Norm für E-Rechnungen.

Dann liest er die Spezifikationskennung im Feld BT-24. Daraus ergibt sich das Profil. Das Profil sagt, nach welcher Vorgabe die Datei gebaut ist. Es kann eine XRechnung sein, ein ZUGFeRD-Profil, Peppol BIS Billing 3.0 oder EN 16931 ohne Anwendungsspezifikation123.

Danach prüft er, ob elf Pflichtangaben der EN 16931 vorhanden sind. Dazu gehören Rechnungsnummer, Datum, Verkäufer, Käufer, Beträge, mindestens eine Position und die Umsatzsteueraufschlüsselung. Bei einer XRechnung 3.0 kommen weitere Angaben hinzu. Das sind die Käuferreferenz (BT-10), die elektronischen Adressen von Verkäufer und Käufer (BT-34, BT-49) und die Kontaktdaten des Verkäufers (BG-6).

Bei einer PDF-Datei sucht der Checker die eingebettete XML-Datei. Bei ZUGFeRD heißt sie üblicherweise factur-x.xml oder xrechnung.xml. Solche hybriden Formate enthalten ein PDF und eine XML-Datei zugleich. Maßgeblich ist der strukturierte Teil, nicht das sichtbare PDF. Weichen beide voneinander ab, gehen die Daten des strukturierten Teils vor4.

Nicht geprüft wird:

  • ob der Inhalt der Felder stimmt, etwa die USt-IdNr. oder die Rechenwerte;
  • das vollständige Regelwerk aus Schema und Geschäftsregeln, das der kostenlose Validator der KoSIT leistet;
  • die Version des ZUGFeRD-Standards, weil sie nicht zuverlässig in der XML-Datei steht;
  • die PDF/A-3-Konformität des Containers.

Ein Unternehmer, der die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet, darf sich bei Format und Geschäftsregeln auf das technische Ergebnis eines geeigneten Validierungswerkzeugs verlassen5. Was „geeignet“ heißt, definiert das BMF nicht. Dieser Checker ist eine Plausibilitätsprüfung und ersetzt keine Validierung.

Zum Lesbarmachen einer E-Rechnung bietet die Steuerverwaltung auf ELSTER die Ansicht „E-Rechnung ansehen“ an. Nach eigener Angabe ist das ein „unverbindlicher Service“. Sie finden ihn unter e-rechnung.elster.de.

Wo liegt der Unterschied zwischen Checker und Validator?

Ein Validator prüft eine Datei gegen Schema und Geschäftsregeln. Das Ergebnis sind Fehlercodes wie BR-DE-15. Der Validator der KoSIT ist ein solches Werkzeug.

Dieser Checker macht das nicht. Er prüft nur, ob einzelne Pflichtfelder vorhanden sind. Dazu nennt er die Regel, die das Feld verlangt, etwa BR-DE-15 für die Käuferreferenz. Rechenregeln, Codelistenregeln und Abhängigkeitsregeln wie die BR-CO-Regeln prüft er nicht. Deshalb kann er eine Datei nicht für „bestanden“ erklären. Für das vollständige Ergebnis brauchen Sie den KoSIT-Validator.

Was ein Code bedeutet, den Ihnen ein Validator oder Ihre Software nennt, steht im Lexikon der XRechnung-Fehlercodes. Inhaltsfehler erkennt der Checker ebenfalls nicht, etwa eine falsche USt-IdNr. oder falsche Beträge. Das prüfen Sie selbst, im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.

Welche ZUGFeRD-Profile gelten nicht als E-Rechnung?

Das Gesetz nennt keinen Formatnamen. Das Format muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen6. Es darf auch zwischen Aussteller und Empfänger vereinbart sein. Dann muss es erlauben, die Pflichtangaben richtig und vollständig in ein solches oder damit interoperables Format zu übertragen7.

Welche Formate das erfüllen, beantwortet das BMF in Frage 7 seiner FAQ zur E-Rechnung (Stand März 2026)8.

„Insbesondere die in Deutschland üblichen Formate XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL) erfüllen die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen für eine E-Rechnung.“

Dasselbe steht im Umsatzsteuer-Anwendungserlass9.

„Beispielsweise das hybride Format ZUGFeRD ab der Version 2.0.1 – ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL – beruht auf der Normenreihe EN 16931 und fällt somit unter die zulässigen E-Rechnungs-Formate“

Von außen sieht man den Unterschied nicht. Das PDF sieht aus wie jede andere ZUGFeRD-Rechnung. Das Profil steht nur in der eingebetteten XML-Datei. Genau das zeigt dieser Checker an.

Das BMF schließt die Profile BASIC, EN 16931 (früher COMFORT) und EXTENDED nicht aus. Eine ausdrückliche Liste zugelassener Profile veröffentlicht es aber nicht. Deshalb lautet das beste Ergebnis des Checkers „erfüllt die Formatvoraussetzungen voraussichtlich“. Mehr sagt er nicht.

Ab wann Sie selbst E-Rechnungen ausstellen müssen, steht unter Fristen mit Rechtsgrundlage. Empfangen müssen alle inländischen Unternehmen schon heute10. Was dafür nötig ist, erklärt E-Rechnungen empfangen.

ZUGFeRD: welche Profile nicht als E-Rechnung gelten

XRechnung: Format, Version, Pflicht gegenüber dem Bund

XRechnung oder ZUGFeRD: welches Format Sie brauchen

Häufige Fragen

Wie prüfe ich eine XRechnung kostenlos?

Mit diesem Checker im Browser prüfen Sie Syntax, Profil und Pflichtfelder. Für das vollständige Regelwerk nutzen Sie den kostenlosen Validator der KoSIT.

Ist der Checker ein Validator?

Nein. Er ist eine Plausibilitätsprüfung und ersetzt keine Validierung nach Schema und Geschäftsregeln.

Wird meine Rechnung hochgeladen?

Nein. Die Prüfung läuft vollständig in Ihrem Browser.

Kann ich auch ZUGFeRD-Dateien prüfen?

Ja, als PDF oder XML. Das Werkzeug liest das eingebettete XML und bestimmt das Profil. Es markiert MINIMUM und BASIC-WL als ausgeschlossen. Die PDF/A-3-Konformität prüft es nicht.

Was bedeutet ein Fehlercode wie BR-DE-15?

Das erklärt das Lexikon der XRechnung-Fehlercodes. BR-DE-15 verlangt die Käuferreferenz (BT-10).

Quellen

  1. Spezifikation XRechnung 3.0.2, KoSIT — xeinkauf.de, abgerufen am 17.10.2026
  2. Factur-X/ZUGFeRD-Spezifikation 1.07.2, FNFE-MPE und FeRD, 15.11.2024 — ferd-net.de, abgerufen am 17.10.2026
  3. Peppol BIS Billing 3.0 — docs.peppol.eu, abgerufen am 17.10.2026
  4. Abschn. 14.4 Abs. 3 UStAE, in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 17.10.2026
  5. BMF-Schreiben vom 15.10.2025 — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 17.10.2026
  6. § 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
  7. § 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
  8. BMF, FAQ E-Rechnung, Frage 7 (Stand März 2026) — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 17.10.2026
  9. Abschn. 14.1 Abs. 14 UStAE, in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 17.10.2026
  10. Abschn. 14.1 Abs. 5 UStAE, in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 17.10.2026
Nach oben scrollen