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E-Rechnung Freiberufler: was ab wann gilt
Für Freiberufler gibt es keine Sonderregel. Sie empfangen E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025 und stellen sie spätestens ab 2028 aus, außer bei dauerhaften Ausnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Freiberufler müssen E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025 empfangen können und acht Jahre aufbewahren.
- Freiberufler mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr 2026 müssen E-Rechnungen an Unternehmen im Inland für Umsätze ab dem 1. Januar 2027 ausstellen.
- Freiberufler mit höchstens 800.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr 2026 dürfen für Umsätze aus 2027 noch Papier nutzen, ein PDF nur mit Zustimmung des Kunden. Die Rechnung muss bis zum 31. Dezember 2027 übermittelt sein.
- Freiberufler, die Kleinunternehmer sind, müssen auch ab 2028 keine E-Rechnung ausstellen.
- Freiberufler, die im Dezember 2026 leisten und erst im Januar 2027 abrechnen, fallen unter keine Übergangsregel.
Stand: 16.10.2026
Gibt es eine Sonderregel für Freiberufler?
Nein. Das Gesetz verpflichtet Unternehmer zur E-Rechnung1. Ob Ihre Einkünfte aus freiem Beruf oder aus Gewerbe stammen, fragt die Vorschrift nicht. Die Wörter „Freiberufler“ und „Gewerbe“ kommen in dieser Nummer nicht vor.
Entscheidend ist, dass Sie und Ihr Kunde Unternehmer sind. Eine fehlende Gewerbeanmeldung nimmt Sie deshalb nicht aus der Pflicht. Den umgekehrten Fall ordnet die Seite Kleingewerbe und E-Rechnung ein.
Drei Fragen entscheiden, ob Sie E-Rechnungen ausstellen müssen. Erstens: Sind Sie Kleinunternehmer2? Zweitens: Sind Ihre Umsätze steuerfrei, also ohne Umsatzsteuer3? Solche Umsätze erfasst die Pflicht nicht4. Drittens: Sitzen Ihre Kunden in Deutschland?
Eine vierte Frage klärt, ab wann die Pflicht gilt: Wie hoch war Ihr Gesamtumsatz 2026? Der Test Bin ich betroffen? stellt alle vier Fragen. Ob Sie im Sinne der Einkommensteuer als Freiberufler gelten, spielt keine Rolle. Der Beruf entscheidet nicht.
Was gilt seit dem 1. Januar 2025: empfangen und aufbewahren
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das sich elektronisch verarbeiten lässt5. Eine Software kann ihre Daten also selbst auslesen. Als Freiberufler müssen Sie solche Rechnungen seit dem 1. Januar 2025 empfangen können. So sieht es die Finanzverwaltung6.
Ein Lieferant im Inland braucht dafür Ihre Zustimmung nicht. Das Gesetz verlangt die Zustimmung des Empfängers nur, wenn keine Pflicht zur E-Rechnung besteht7. Die Übergangsregeln helfen nur dem Aussteller der Rechnung, nicht dem Empfänger8.
Zum Empfang per E-Mail brauchen Sie kein eigenes Postfach nur für E-Rechnungen. So sieht es die Finanzverwaltung9. Das klärt nur den Übertragungsweg. Lesbarkeit und Aufbewahrung der Datei sind damit nicht geregelt.
Sie müssen empfangene Rechnungen und das Doppel ausgestellter Rechnungen acht Jahre aufbewahren10. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde11.
Während der ganzen Frist müssen drei Dinge stimmen1213. Die Herkunft muss echt sein, der Inhalt unversehrt, und Sie müssen die Rechnung lesen können. Details finden Sie unter Aufbewahrungsfrist: acht Jahre, nicht zehn.
Ob Sie die XML-Datei im ursprünglichen Format aufbewahren müssen, ist in unseren geprüften Quellen nicht dokumentiert. Mehr dazu lesen Sie unter was der Empfang einer E-Rechnung verlangt.
Ab wann müssen Sie selbst E-Rechnungen ausstellen?
Die Pflicht zum Ausstellen besteht rechtlich schon seit dem 1. Januar 20251. Das Gesetz erlaubt aber befristete Übergangsregeln8. 2027 und 2028 sind deshalb das Ende dieser Regeln, nicht ihr Beginn.
| Umsatz ausgeführt | Gesamtumsatz 2026 nicht mehr als 800 000 € | Gesamtumsatz 2026 mehr als 800 000 € |
|---|---|---|
| „nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2027“ | Papier. Mit Zustimmung des Empfängers auch ein elektronisches Format wie PDF. Die Rechnung muss bis 31.12.2026 übermittelt sein. | Papier. Mit Zustimmung des Empfängers auch ein elektronisches Format wie PDF. Die Rechnung muss bis 31.12.2026 übermittelt sein. |
| „nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Januar 2028“ | Papier. Mit Zustimmung des Empfängers auch ein elektronisches Format wie PDF. Die Rechnung muss bis 31.12.2027 übermittelt sein. | nur E-Rechnung |
| nach dem 31. Dezember 2027 | nur E-Rechnung | nur E-Rechnung |
Die Zustimmung des Empfängers gilt nur für das elektronische Format, nie für Papier. Jede Regel verlangt zwei Bedingungen zugleich: den Ausführungszeitraum und die Übermittlung bis zum genannten Tag14. Nicht dargestellt sind die Regel für den elektronischen Datenaustausch (EDI)15 und die dauerhaften Ausnahmen im Abschnitt „Welche Rechnungen bleiben ausgenommen?“.
Hatten Sie 2026 mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz, gilt die E-Rechnung an Unternehmen im Inland für Ihre Umsätze ab dem 1. Januar 202716.
Hatten Sie 2026 höchstens 800.000 Euro, dürfen Sie für Umsätze aus 2027 noch Papier nutzen, ein PDF nur mit Zustimmung des Kunden. Die Rechnung muss spätestens am 31. Dezember 2027 übermittelt sein16. Das Gesetz sagt „nicht mehr als 800 000 Euro“. Mit genau 800.000 Euro bleiben Sie also in dieser Gruppe. Maßgeblich ist das Vorjahr, für 2027 also 2026.
Den Gesamtumsatz berechnen Sie nach vereinnahmten Entgelten17. Es zählt also, was bei Ihnen eingeht, nicht was Sie in Rechnung stellen. Das Entgelt rechnen Sie ohne Umsatzsteuer, also netto18. Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zählen nicht mit19. Der Verkauf eines Computers oder eines Firmenwagens ändert die Schwelle deshalb nicht.
Kurz gesagt: Mehr als 800.000 Euro bedeutet 2027. Sonst gilt 2028. Beides gilt vorbehaltlich der dauerhaften Ausnahmen, etwa für Kleinunternehmer. Wer per elektronischem Datenaustausch (EDI) abrechnet, hat für Umsätze aus 2027 eine eigene Übergangsregel. Sie gilt mit Zustimmung des Empfängers auch über 800.000 Euro15.
Kein Gesetzestext schreibt „ab 2028“. Das Datum folgt daraus, dass die letzte Übergangsregel nur Umsätze erfasst, die vor dem 1. Januar 2028 ausgeführt werden16. Ab dem 1. Januar 2028 stellen Sie als Freiberufler eine E-Rechnung aus, wenn Sie Umsatzsteuer berechnen und kein Kleinunternehmer sind. Das gilt für Leistungen an ein Unternehmen im Inland1. Papier und PDF genügen dann nicht mehr. Die dauerhaften Ausnahmen bleiben bestehen.
Maßgeblich ist, wann Sie die Leistung ausführen, nicht das Datum der Rechnung14. Jede der beiden Regeln verlangt zwei Dinge zugleich: einen Ausführungszeitraum und eine Frist für die Übermittlung.
Ein Beispiel: Sie schließen eine Leistung im Dezember 2026 ab und rechnen im Januar 2027 ab. Die erste Regel verlangt, dass die Rechnung bis zum 31. Dezember 2026 übermittelt wird. Die zweite Regel erfasst nur Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2026 ausgeführt werden. Keine der beiden Regeln deckt diesen Fall ab14. Fragen Sie in einem solchen Fall Ihren Steuerberater.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks forderte am 22.06.2026 eine Verschiebung. Die Pflicht für Unternehmen über 800.000 Euro sollte nicht am 1. Januar 2027 beginnen, sondern am 1. Januar 202820. Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 vom 12.08.2026 ändert die Übergangsregel nicht21. Die genannten Daten gelten damit weiter. Alle Termine finden Sie unter alle Fristen im Detail.
Welche Rechnungen bleiben ausgenommen?
Für Leistungen an Privatkunden gilt die Pflicht nicht, denn sie betrifft nur Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen1. Beispiele für Privatkundschaft sind Privatpatienten eines Therapeuten, Privatmandanten oder Schüler von Nachhilfeunterricht. Das sagt nichts darüber, wie deren Leistungen umsatzsteuerlich behandelt werden.
Zwei weitere Fälle verlangen eine Rechnung, aber keine E-Rechnung22. Der erste ist eine Leistung an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist. Der zweite ist eine steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück. In beiden Fällen stellen Sie die Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung aus.
Nur die erste Nummer des Gesetzes verlangt die E-Rechnung. Ein Architekt oder Ingenieur, der für einen privaten Bauherrn arbeitet, rechnet also fristgerecht ab. Er muss aber nicht zwingend eine strukturierte elektronische Rechnung schreiben.
Ein Kunde im Ausland ändert die Lage. Die Pflicht gilt nur, wenn Sie und Ihr Kunde im Inland ansässig sind. Ansässig ist, wer dort Sitz, Geschäftsleitung oder eine beteiligte Betriebsstätte hat, hilfsweise Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt23. Ein Kunde in Frankreich oder Österreich fällt deshalb heraus. Eine elektronische Rechnung an ihn setzt seine Zustimmung voraus7.
Steuerfreie Umsätze nach den Nummern 8 bis 29 des Umsatzsteuergesetzes sind ausgenommen4. Dafür entfällt auch die Pflicht zur E-Rechnung. Welche Berufe unter welche Nummer fallen, behandelt dieser Text nicht. Fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.
Rechnungen an Behörden und andere öffentliche Auftraggeber folgen eigenen Regeln, die dieser Text nicht behandelt.
Für Rechnungen bis 250 Euro Gesamtbetrag gilt eine dauerhafte Ausnahme. Der Gesamtbetrag enthält die Umsatzsteuer24. Sie dürfen solche Rechnungen „immer“ als sonstige Rechnung schicken, also auf Papier oder in einem anderen elektronischen Format25. Die Schwelle gilt für den Gesamtbetrag der Rechnung, nicht für einen Teil der Leistungen26.
Freiberufler und Kleinunternehmer: zwei verschiedene Fragen
Kleinunternehmer ist ein Status der Umsatzsteuer, kein Beruf. Auch ein Freiberufler kann Kleinunternehmer sein. Dafür darf Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betragen27. Im laufenden Jahr darf er 100.000 Euro nicht überschreiten.
Ein Kleinunternehmer darf seine Rechnung „immer“ als sonstige Rechnung schicken, also auf Papier oder, mit Zustimmung des Kunden, als PDF2829. Das Wort „immer“ ist entscheidend. Die Ausnahme ist dauerhaft und läuft 2028 nicht aus.
Die Ausnahme betrifft nur das Ausstellen. Als Kleinunternehmer empfangen Sie E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025 wie jedes andere Unternehmen. Sie bewahren sie acht Jahre auf10.
Ein Freiberufler, der kein Kleinunternehmer ist und Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweist, hat diese Ausnahme nicht, egal wie hoch sein Umsatz ist. Wie die Ausnahme im Einzelnen wirkt, zeigt E-Rechnung für Kleinunternehmer im Detail.
Wenn der Auftraggeber abrechnet: Gutschriften
Eine Gutschrift kommt bei Freelancern vor, die über eine Agentur oder eine Plattform abrechnen. Dabei stellt Ihr Auftraggeber die Rechnung aus, sofern Sie das vorher vereinbart haben30. Die Pflichten zur E-Rechnung bleiben dabei bestehen. Zwischen zwei Unternehmen in Deutschland muss auch die Gutschrift nach Ablauf der Übergangsregeln eine E-Rechnung sein.
Wenn Sie eine Gutschrift empfangen, bewahren Sie sie acht Jahre auf. Das Gesetz nennt ausdrücklich Rechnungen, die ein Leistungsempfänger ausgestellt hat10.
Bei der 800.000-Euro-Grenze zählt der Gesamtumsatz des Unternehmers, der die Rechnung ausstellt16. Bei einer Gutschrift ist das das Unternehmen, das sie ausstellt, nicht Sie. Eine Randnummer der BMF-Schreiben, die diese Lesart bestätigt, ist in unseren geprüften Quellen nicht dokumentiert.
Was brauchen Sie dafür konkret?
Als Freiberufler brauchen Sie in der Praxis wenig. Sie müssen E-Rechnungen empfangen, lesen und acht Jahre aufbewahren können. Mittelfristig müssen Sie sie auch ausstellen können. Die Tabelle zeigt Einstiegstarife dreier Anbieter. Alle Preise gelten netto und wurden am 03.09.2026 auf den Preisseiten abgerufen313233.
| Anbieter und Tarif | Preis netto pro Monat | E-Rechnung empfangen | E-Rechnung ausstellen |
|---|---|---|---|
| Accountable Rechnungen Free | 0,00 € (nur Smartphone) | ja (ZUGFeRD, XRechnung, PEPPOL) | ja |
| Lexware Office S | 7,90 € (monatlich kündbar) | ja | nein |
| Lexware Office M | 12,90 € (monatlich kündbar) | ja | ja (ZUGFeRD, XRechnung) |
| sevDesk Rechnung | 11,90 € (Laufzeit 1 Monat) · 9,90 € (Laufzeit 12 Monate) | nein | ja (ZUGFeRD, XRechnung) |
| sevDesk Buchhaltung | 25,90 € (Laufzeit 1 Monat) · 22,90 € (Laufzeit 12 Monate) | ja | ja (ZUGFeRD, XRechnung) |
Katalogpreise ohne Aktionsrabatte. Bei sevDesk wird bei einem Monat Laufzeit monatlich, bei zwölf Monaten jährlich und bei 24 Monaten alle zwei Jahre abgebucht. Die Preisseite von Accountable weist auf den Tarifkarten „zzgl. USt“ aus.
Accountable reicht im Tarif Rechnungen Free für 0 Euro zum Empfangen und Ausstellen aus. Laut Preisseite richtet sich der Anbieter an Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer, aber nur über die Smartphone-App. Lexware Office S für 7,90 Euro empfängt E-Rechnungen. Das Ausstellen kommt erst mit dem Tarif M für 12,90 Euro hinzu.
Der Tarif „Rechnung“ von sevDesk stellt E-Rechnungen aus, empfängt sie aber nicht. Der Empfang beginnt erst beim Tarif „Buchhaltung“. Er kostet 25,90 Euro bei einem Monat Laufzeit und 22,90 Euro bei zwölf Monaten. Die günstigste Zeile einer Preisliste deckt die bereits geltende Empfangspflicht deshalb nicht immer ab.
Das vollständige Panel zeigt alle elf Anbieter mit Preisen und Funktionen. Die kostenlosen Varianten ordnet welche kostenlosen Tarife wirklich ausreichen ein.
Welches ZUGFeRD-Profil die drei Anbieter erzeugen und welche XRechnung-Version sie unterstützen, steht nicht auf ihren Preisseiten. Nach den Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums erfüllen die Profile MINIMUM und BASIC-WL die Anforderungen an eine E-Rechnung nicht34.
Sie können die Buchhaltung auch ganz abgeben, statt selbst eine Software zu bedienen. Fisklmate wendet sich zum Beispiel an Freelancer. Laut Anbieter übernehmen dort Software und Fachleute Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss35. Ob der Dienst auch Empfang und Aufbewahrung Ihrer E-Rechnungen abdeckt, nennt die Startseite nicht. Fragen Sie das vor Vertragsabschluss nach.
Häufige Fragen
Gibt es für Freiberufler eine Sonderregel bei der E-Rechnung?
Nein. Die Pflicht hängt davon ab, ob Sie Unternehmer sind. Ob Ihre Einkünfte aus freiem Beruf oder aus Gewerbe stammen, spielt keine Rolle.
Ab wann müssen Freiberufler E-Rechnungen ausstellen?
Mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr 2026 für Umsätze ab dem 1. Januar 2027. Mit höchstens 800.000 Euro gilt für Umsätze aus 2027 noch eine Übergangsregel, wenn die Rechnung bis zum 31. Dezember 2027 übermittelt wird. Für Umsätze ab dem 1. Januar 2028 gilt die E-Rechnung. Dauerhafte Ausnahmen bleiben.
Müssen Freiberufler E-Rechnungen empfangen können?
Ja, seit dem 1. Januar 2025. Sie müssen empfangene Rechnungen außerdem acht Jahre aufbewahren.
Müssen Freiberufler, die Kleinunternehmer sind, ab 2028 E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Die Ausnahme für Kleinunternehmer ist dauerhaft und läuft 2028 nicht aus. Empfangen und aufbewahren müssen Sie trotzdem.
Quellen
- § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 19 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 4 Nr. 8 bis 29 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- Abschn. 14.1 Abs. 5 UStAE, in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 16.10.2026
- § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 27 Abs. 38 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- Abschn. 14.1 Abs. 5 Satz 3 UStAE, in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 16.10.2026
- § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 14b Abs. 1 Satz 3 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 14b Abs. 1 Satz 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 14 Abs. 3 Satz 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 27 Abs. 38 Nr. 1 und Nr. 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- ZDH kompakt vom 22.06.2026 — zdh.de, abgerufen am 16.10.2026
- Regierungsentwurf Jahressteuergesetz 2026, BR-Drs. 447/26 — dserver.bundestag.de, abgerufen am 16.10.2026
- § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 33 Satz 1 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 33 Satz 4 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Rn. 23 — lfst.bayern.de, abgerufen am 16.10.2026
- § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- Abschn. 14.7a Abs. 3 Satz 1 UStAE (BMF-Schreiben vom 15.10.2025) — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 16.10.2026
- § 34a Satz 4 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.09.2026
- Accountable, Preisseite — accountable.de, abgerufen am 03.09.2026
- Lexware Office, Preisseite — lexware.de, abgerufen am 03.09.2026
- sevDesk, Preisseite — sevdesk.de, abgerufen am 03.09.2026
- BMF, FAQ E-Rechnung (Stand März 2026) — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 16.10.2026
- Fisklmate, Startseite (geprüft am 20.10.2026) — fisklmate.ai, abgerufen am 20.10.2026
Pflicht & Fristen
- Fristen im ÜberblickAlle Stichtage von 2025 bis 2028
- E-Rechnung Pflicht ab wannWer ab wann ausstellen muss
- 800.000-€-GrenzeWas zum Gesamtumsatz zählt
- PDF-Rechnung noch erlaubt?Was 2026, 2027 und ab 2028 gilt
- Zustimmung zur PDF-RechnungRechtslage und Musterschreiben
- E-Rechnung empfangenWas Sie seit 2025 können müssen
- DauerrechnungenMiet- und Wartungsverträge
- Aufbewahrungsfrist: 8 Jahre, nicht 10Wie lange Sie E-Rechnungen speichern
- E-Rechnung StrafeWas bei Verstößen droht
- E-Rechnung verschobenE-Rechnung Pflicht verschoben? Stand des JStG 2026
- E-Rechnung Pflicht 2027Wen sie trifft und was zu tun ist
- Kleinbetragsrechnung 2026Kleinbetragsrechnung 2026: Regeln bis 250 Euro
- Bewirtungsbeleg und E-RechnungPflichtangaben und E-Rechnung
- Reverse-Charge-Rechnung nach § 13bBauleistungen, Muster, E-Rechnung
Nach Betriebsart
- RatgeberÜbersicht nach Unternehmensform
- KleinunternehmerEmpfangen ja, E-Rechnungen ausstellen nie Pflicht
- FreiberuflerWas für Selbstständige gilt
- KleingewerbePflichten für kleine Gewerbebetriebe
- VereineWann die Pflicht für Vereine greift
- VermieterSteuerfreie oder steuerpflichtige Miete
- Kleinunternehmerregelung 2026Grenzen und E-Rechnung
- Rechnung als Kleinunternehmer: Muster mit PflichtangabenMuster mit allen Pflichtangaben
- E-Rechnung nach BrancheWas für Ihren Betrieb gilt
Formate
- XRechnungDas reine XML-Format
- ZUGFeRDPDF mit eingebetteten Daten
- XRechnung oder ZUGFeRDWelches Format zu Ihnen passt
- E-Rechnung per E-MailWas beim Versand als Anhang gilt
- XRechnung-FehlercodesAlle Prüfregeln mit Originalmeldung
- XRechnung öffnenViewer, ELSTER und kostenlose Wege
- ZUGFeRD-Rechnung erstellenProfile, Tools, Prüfung
- E-Rechnung ablehnenFehlerhafte E-Rechnungen zurückweisen
Software
- E-Rechnung Software kostenlosWas gratis wirklich reicht
- Software für KleinunternehmerWas zum Empfangen reicht
- Lexware OfficeTarife, Versand und Empfang
- sevDeskTarife, Versand und Empfang
- AccountableTarife, Versand und Empfang
- easybillTarife, Versand und Empfang
- FastBillTarife, Versand und Empfang
- BuchhaltungsButlerTarife, Versand und Empfang
- PapierkramPreise und E-Rechnung
Vergleiche
- Alle VergleicheÜbersicht aller Gegenüberstellungen
- Software-Vergleich11 Anbieter nebeneinander
- Lexware Office vs sevDeskWelches für wen
- Lexware Office vs AccountableAb welchem Tarif Versand und Empfang
- Lexware Office vs WISO MeinBüroMonatstarif oder Jahresabo
- Accountable vs sevDeskFür Selbstständige verglichen
- sevDesk vs BuchhaltungsButlerVersand und Empfang nach Tarif
- sevDesk vs FastBillWelcher Tarif sendet und empfängt
- Lexware Office AlternativeWenn Lexware Office nicht passt
- sevDesk AlternativeWenn sevDesk nicht passt
- sevDesk vs. PapierkramE-Rechnung und Preise im Vergleich
- WISO MeinBüro AlternativeOhne Jahresabo, mit E-Rechnung
- sevDesk vs. WISO MeinBüroWer empfängt E-Rechnungen?
- Lexware Office vs. PapierkramPreise und E-Rechnung im Vergleich
- easybill AlternativeJe nach Grund für den Wechsel
- easybill vs. sevDeskE-Rechnung senden und empfangen
- FastBill AlternativeWann sich ein Wechsel lohnt
- Lexware Office vs. FastBillPreise und E-Rechnung im Vergleich
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