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Zuletzt geprüft am Rechtsstand: 17.10.2026 Redaktion: Jeremy Perrin

Über uns

Diese Website schreibt Jeremy Perrin. Sie finanziert sich über Affiliate-Links, und jede Rechtsaussage nennt ihre Quelle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeremy Perrin verantwortet die Redaktion dieser Website.
  • Die Website finanziert sich über Affiliate-Links und erhält eine Provision, wenn Leser nach einem Klick einen Vertrag abschließen.
  • Anbieter, mit denen wir eine Partnerschaft haben, stehen in Vergleichen vorn. Preise und Funktionen geben wir genau nach den Preisseiten wieder.
  • Zur E-Rechnung gibt es zwei BMF-Schreiben, vom 15.10.2024 und vom 15.10.2025.
  • Diese Website ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung.

Stand: 17.10.2026

Wer schreibt diese Website?

Jeremy Perrin

Jeremy Perrin verantwortet die Redaktion dieser Website. Er kommt nicht aus der Steuerberatung, sondern aus der betrieblichen Praxis. Er hat dieses Portal aufgebaut, weil er bei Auskünften zur E-Rechnungspflicht zwei Probleme gesehen hat. Entweder waren sie juristisch korrekt und unlesbar, oder sie waren verständlich und stammten von jemandem, der Software verkauft. Hier wird keine Software verkauft. Preise werden am Prüftag beim Anbieter abgelesen, und jede Rechtsaussage nennt ihre Fundstelle. Was sich nicht belegen lässt, steht nicht auf dieser Seite.

Die vollständige Anbieterkennzeichnung mit Anschrift und Registereintrag steht im Impressum.

Warum es diese Seite gibt

Zur E-Rechnungspflicht gibt es zwei Arten von Quellen. Die amtlichen Texte sind vollständig und richtig, aber für einen Handwerksbetrieb kaum lesbar. Dazu gehören das Umsatzsteuergesetz, die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung und die BMF-Schreiben.

Die Seiten der Softwareanbieter schreiben verständlich. Sie verkaufen aber ein Produkt und erklären sich in Vergleichen oft selbst zum Sieger.

Dazwischen fehlt eine Darstellung, die jede Aussage an ihre Rechtsgrundlage bindet. Sie nennt das Prüfdatum und sagt offen, was noch nicht entschieden ist. Genau das versuchen wir hier.

Wie arbeitet die Redaktion?

Jede Rechtsaussage nennt ihre Grundlage

Wir schreiben nicht „laut Gesetz“ oder „Experten empfehlen“. Wo eine Pflicht gilt, nennen wir die Vorschrift gleich daneben. Wo die Auslegung der Verwaltung zählt, nennen wir das jeweilige BMF-Schreiben mit seinem Datum.

Es gibt zwei BMF-Schreiben: eines vom 15.10.20241 und eines vom 15.10.20252.

Preise werden abgelesen, nicht abgeschrieben

Die Tarife im Software-Vergleich lesen wir am angegebenen Prüftag auf der offiziellen Preisseite des Anbieters ab. Zahlen aus anderen Vergleichsportalen übernehmen wir nicht. Bei der ersten Erhebung waren mehrere verbreitete Drittquellen nachweislich veraltet, teils um mehr als ein Jahr. Steht kein Prüfdatum an einem Preis, steht der Preis nicht auf dieser Seite.

Was wir nicht wissen, behaupten wir nicht

Ein Beispiel aus der ersten Erhebung: Keiner der acht geprüften Anbieter gibt an, welches ZUGFeRD-Profil seine Software erzeugt. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL sind nach Auffassung des BMF keine E-Rechnung. Wir hätten das raten können. Stattdessen steht auf der Vergleichsseite, dass die Angabe fehlt.

Fehler werden protokolliert

Jede inhaltliche Korrektur erscheint mit Datum, Grund und Quelle im Änderungsprotokoll. Das gilt auch dann, wenn der Fehler von uns kam. Das erste Protokoll enthält bereits eine Korrektur an einer unserer eigenen Einschätzungen.

Wie finanziert sich die Seite?

Die Seite finanziert sich über Affiliate-Links. Schließen Sie nach einem Klick auf einen Link zu einem Anbieter dort einen Vertrag ab, kann die Seite eine Provision erhalten. Für Sie ändert sich der Preis dadurch nicht.

Daraus folgen zwei Regeln, an die wir uns halten.

  • Partneranbieter stehen vorn. Anbieter, mit denen wir eine Partnerschaft haben, stehen in Vergleichen und Empfehlungen an erster Stelle. Danach folgen die übrigen nach dem Preis, ab dem ein Tarif E-Rechnungen senden und empfangen kann. Anbieter ohne Partnerschaft stehen im Vergleich, wenn sie hingehören.
  • Fakten bleiben Fakten. Preise, Tarife und Funktionen übernehmen wir von den Preisseiten der Anbieter, auch wenn sie für einen Partner ungünstig ausfallen. Bezahlte Beiträge gibt es hier nicht.

Die Vergleichstabelle zeigt deshalb auch, wo ein beworbener Einstiegspreis nicht ausreicht, um die Pflicht zu erfüllen.

Was wir nicht sind

Wir sind keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung und dürfen das auch nicht sein. Diese Website erklärt, was allgemein gilt und woher es kommt.

Ob eine Rechnung in Ihrem Fall korrekt ist, klärt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater. Das gilt auch für die Frage, ob Sie unter eine Ausnahme fallen, und für die Buchung.

Wir vermitteln auch keine Steuerberater und nehmen dafür kein Geld an.

Hinweise und Korrekturen

Finden Sie einen Fehler, eine veraltete Angabe oder eine Quelle, die wir übersehen haben? Dann nutzen Sie die Kontaktseite. Korrekturhinweise sind uns die nützlichste Post.

Quellen

  1. BMF-Schreiben vom 15.10.2024 — lfst.bayern.de, abgerufen am 17.10.2026
  2. BMF-Schreiben vom 15.10.2025 — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 17.10.2026
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