800.000-Euro-Grenze: Rechner für den Gesamtumsatz 2026
Ob Sie schon für Umsätze aus 2027 E-Rechnungen ausstellen müssen, hängt von Ihrem Gesamtumsatz 2026 ab. Dieser Rechner schätzt ihn aus Ihren bisherigen Einnahmen und zeigt, wie weit Sie von der Grenze entfernt sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Gesamtumsatz 2026 entscheidet, ob ein Unternehmer schon für Umsätze aus 2027 E-Rechnungen ausstellen muss; die Grenze liegt bei 800.000 €.
- Beim Gesamtumsatz zählt, was ein Unternehmer 2026 netto eingenommen hat, nicht was er in Rechnung gestellt hat.
- Verkäufe von Anlagevermögen, etwa einer Maschine oder eines Firmenwagens, zählen für die 800.000-Euro-Grenze nicht zum Gesamtumsatz.
- Unternehmer mit höchstens 800.000 € Gesamtumsatz 2026 dürfen Rechnungen für Umsätze aus 2027 bis zum 31.12.2027 noch auf Papier übermitteln.
- Empfangen müssen alle Unternehmer im Inland E-Rechnungen seit dem 01.01.2025, unabhängig von der Umsatzgrenze.
Stand: 17.10.2026
Ihre Zahlen bleiben in Ihrem Browser. Sie werden nicht gespeichert, nicht übertragen und nicht ausgewertet.
So wird gerechnet
Geschätzter Gesamtumsatz 2026 = Einnahmen bis heute − abzuziehende Beträge + erwartete Einnahmen bis Jahresende2.
Liegt das Ergebnis bei höchstens 800.000 €, gilt für Umsätze aus 2027 noch die Übergangsregel. Sie gilt für Rechnungen, die Sie bis zum 31.12.2027 übermitteln3.
Was „Gesamtumsatz“ hier bedeutet
Die 800.000 € beziehen sich nicht auf den Jahresumsatz aus Ihrer Buchhaltung. Gemeint ist der Gesamtumsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes2. Das Gesetz beschreibt ihn so:
„die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1“
Daraus folgen zwei Dinge. Es zählt, was bei Ihnen eingegangen ist, nicht was Sie in Rechnung gestellt haben. Und es zählt das Entgelt ohne Umsatzsteuer4. Das ist der Betrag „abzüglich der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer“.
Verkäufe von Anlagevermögen „bleiben bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes […] außer Ansatz“5. Wer 2026 eine Maschine oder einen Firmenwagen aus dem Anlagevermögen verkauft, rutscht dadurch nicht über die Grenze.
Die Grenze von 800.000 € ist nicht dieselbe wie die der Kleinunternehmerregelung. Diese liegt bei 25.000 € und 100.000 €6. Beide Regeln nutzen nur dieselbe Definition des Gesamtumsatzes.
Was aus dem Ergebnis folgt
Höchstens 800.000 €: Für Umsätze, die Sie nach dem 31.12.2026 und vor dem 01.01.2028 ausführen, dürfen Sie die Rechnung bis zum 31.12.2027 noch auf Papier übermitteln3. Mit Zustimmung des Empfängers geht auch ein anderes elektronisches Format. Das Gesetz sagt „kann“: Sie dürfen auch schon vorher E-Rechnungen ausstellen.
Über 800.000 €: Dann greift die Übergangsregel nicht. Das gilt für Leistungen an andere Unternehmer, die Sie ab dem 01.01.2027 ausführen. Sind beide im Inland ansässig, müssen Sie eine E-Rechnung ausstellen7.
Für Umsätze aus 2027 bleibt trotzdem eine Ausnahme. Sie gilt für Rechnungen in einem anderen elektronischen Format, die per EDI übermittelt werden. EDI ist die elektronische Übertragung von Geschäftsdaten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm. Die Rechnung muss bis zum 31.12.2027 ausgestellt werden. Der Empfänger muss zustimmen. Eine Umsatzgrenze gibt es dafür nicht8.
Welche Regel gilt, hängt davon ab, wann Sie die Leistung ausführen. Die Rechnung muss aber auch bis zum genannten Stichtag übermittelt sein. Maßgeblich ist auch der tatsächliche Gesamtumsatz 2026, nicht diese Schätzung. Liegt Ihr Ergebnis nahe an der Grenze, planen Sie mit beiden Fällen.
Unabhängig von der Grenze gilt: Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon seit dem 01.01.2025. Kleinunternehmer müssen auch künftig keine E-Rechnungen ausstellen9.
Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Er rechnet mit Ihren Angaben und trifft keine Entscheidung über Ihren Einzelfall.
Weiterlesen
Die 800.000-Euro-Grenze im Detail: Gesamtumsatz, Stichtag, Sonderfälle
Alle Fristen mit Rechtsgrundlage
In vier Fragen prüfen, ob die Pflicht Sie überhaupt trifft
Software, die E-Rechnungen senden und empfangen kann
Quellen
- § 4 UStG: Nr. 8 Buchst. i, Nr. 9 Buchst. b, Nr. 11 bis 29; als Hilfsumsätze auch Nr. 8 Buchst. a bis h, Nr. 9 Buchst. a und Nr. 10 — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 19 Abs. 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 19 Abs. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 34a Satz 4 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
Pflicht & Fristen
- Fristen im ÜberblickAlle Stichtage von 2025 bis 2028
- E-Rechnung Pflicht ab wannWer ab wann ausstellen muss
- 800.000-€-GrenzeWas zum Gesamtumsatz zählt
- PDF-Rechnung noch erlaubt?Was 2026, 2027 und ab 2028 gilt
- Zustimmung zur PDF-RechnungRechtslage und Musterschreiben
- E-Rechnung empfangenWas Sie seit 2025 können müssen
- DauerrechnungenMiet- und Wartungsverträge
- Aufbewahrungsfrist: 8 Jahre, nicht 10Wie lange Sie E-Rechnungen speichern
- E-Rechnung StrafeWas bei Verstößen droht
- E-Rechnung verschobenE-Rechnung Pflicht verschoben? Stand des JStG 2026
- E-Rechnung Pflicht 2027Wen sie trifft und was zu tun ist
- Kleinbetragsrechnung 2026Kleinbetragsrechnung 2026: Regeln bis 250 Euro
- Bewirtungsbeleg und E-RechnungPflichtangaben und E-Rechnung
- Reverse-Charge-Rechnung nach § 13bBauleistungen, Muster, E-Rechnung
Nach Betriebsart
- RatgeberÜbersicht nach Unternehmensform
- KleinunternehmerEmpfangen ja, E-Rechnungen ausstellen nie Pflicht
- FreiberuflerWas für Selbstständige gilt
- KleingewerbePflichten für kleine Gewerbebetriebe
- VereineWann die Pflicht für Vereine greift
- VermieterSteuerfreie oder steuerpflichtige Miete
- Kleinunternehmerregelung 2026Grenzen und E-Rechnung
- Rechnung als Kleinunternehmer: Muster mit PflichtangabenMuster mit allen Pflichtangaben
- E-Rechnung nach BrancheWas für Ihren Betrieb gilt
Formate
- XRechnungDas reine XML-Format
- ZUGFeRDPDF mit eingebetteten Daten
- XRechnung oder ZUGFeRDWelches Format zu Ihnen passt
- E-Rechnung per E-MailWas beim Versand als Anhang gilt
- XRechnung-FehlercodesAlle Prüfregeln mit Originalmeldung
- XRechnung öffnenViewer, ELSTER und kostenlose Wege
- ZUGFeRD-Rechnung erstellenProfile, Tools, Prüfung
- E-Rechnung ablehnenFehlerhafte E-Rechnungen zurückweisen
Software
- E-Rechnung Software kostenlosWas gratis wirklich reicht
- Software für KleinunternehmerWas zum Empfangen reicht
- Lexware OfficeTarife, Versand und Empfang
- sevDeskTarife, Versand und Empfang
- AccountableTarife, Versand und Empfang
- easybillTarife, Versand und Empfang
- FastBillTarife, Versand und Empfang
- BuchhaltungsButlerTarife, Versand und Empfang
- PapierkramPreise und E-Rechnung
Vergleiche
- Alle VergleicheÜbersicht aller Gegenüberstellungen
- Software-Vergleich11 Anbieter nebeneinander
- Lexware Office vs sevDeskWelches für wen
- Lexware Office vs AccountableAb welchem Tarif Versand und Empfang
- Lexware Office vs WISO MeinBüroMonatstarif oder Jahresabo
- Accountable vs sevDeskFür Selbstständige verglichen
- sevDesk vs BuchhaltungsButlerVersand und Empfang nach Tarif
- sevDesk vs FastBillWelcher Tarif sendet und empfängt
- Lexware Office AlternativeWenn Lexware Office nicht passt
- sevDesk AlternativeWenn sevDesk nicht passt
- sevDesk vs. PapierkramE-Rechnung und Preise im Vergleich
- WISO MeinBüro AlternativeOhne Jahresabo, mit E-Rechnung
- sevDesk vs. WISO MeinBüroWer empfängt E-Rechnungen?
- Lexware Office vs. PapierkramPreise und E-Rechnung im Vergleich
- easybill AlternativeJe nach Grund für den Wechsel
- easybill vs. sevDeskE-Rechnung senden und empfangen
- FastBill AlternativeWann sich ein Wechsel lohnt
- Lexware Office vs. FastBillPreise und E-Rechnung im Vergleich
Werkzeuge
Transparenz
Nichts gefunden. Versuchen Sie „Frist“ oder „Software“.
Die Suche läuft lokal in Ihrem Browser, über alle 68 Seiten.