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Zuletzt geprüft am Redaktion: Jeremy Perrin

Papierkram Erfahrungen 2026: Preise nach der Erhöhung und E-Rechnung je Tarif

Tarif S von Papierkram kostet 15,90 € netto im Monat, bei jährlicher Laufzeit 12,90 € im Monat. XRechnung und ZUGFeRD erstellt Papierkram erst ab Tarif S, nicht im kostenlosen Tarif Free.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Tarif S von Papierkram kostet 15,90 € netto im Monat und 12,90 € pro Monat bei jährlicher Laufzeit (geprüft am 16.10.2026).
  • Der kostenlose Tarif Papierkram Free erstellt E-Rechnungen im XML-Format, aber keine XRechnung und keine ZUGFeRD-Rechnung.
  • Alle vier Papierkram-Tarife, Free eingeschlossen, empfangen E-Rechnungen, XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen.
  • Das Etikett „-20 %“ auf der Preisseite stimmt nicht mehr: Der Rabatt beim Jahresabo beträgt 16,7 bis 18,9 %.
  • Unternehmen mit höchstens 800 000 € Gesamtumsatz 2026 dürfen für Umsätze aus 2027 bis zum 31.12.2027 Papier schicken, oder PDF mit Zustimmung des Kunden.

Stand: 16.10.2026

Was kostet Papierkram nach der Preiserhöhung?

Der Tarif S von Papierkram kostet jetzt 3 € netto mehr als vorher, egal ob monatlich oder mit Jahreslaufzeit gebucht. Alle Preise dieser Seite stammen von der Preisseite von Papierkram, geprüft am 16.10.2026. Alle Preise sind netto, also ohne Mehrwertsteuer.

Tarif Monatlich, bisher (Stand 03.09.2026) Monatlich, Stand 16.10.2026 Jährliche Laufzeit, pro Monat, bisher (Stand 03.09.2026) Jährliche Laufzeit, pro Monat, Stand 16.10.2026
Free0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
S12,90 €15,90 €9,90 €12,90 €
M24,90 €29,90 €19,90 €24,90 €
L49,90 €59,90 €39,90 €49,90 €

Alle Preise netto, zuzüglich Mehrwertsteuer. Quelle: Preisseite von Papierkram. Die neuen Preise wurden bei der Prüfung am 11.10.2026 festgestellt; ein genaues Datum der Erhöhung nennt Papierkram nicht.

Tarif S kostet monatlich 3 € mehr, M 5 € mehr und L 10 € mehr als vorher.

12,90 € war der alte Monatspreis. Beim Stand vom 03.09.2026 galt das für Tarif S. Heute ist 12,90 € der Preis pro Monat bei jährlicher Laufzeit. Bei M und L ist es genauso: 24,90 € und 49,90 € waren die alten Monatspreise, jetzt sind es die Jahrespreise pro Monat. Wer einen älteren Artikel oder eine alte Bildschirmaufnahme liest, sieht deshalb einen Preis, der nicht mehr stimmt.

Das genaue Datum der Erhöhung ist nicht dokumentiert. Wir haben die alten Preise am 03.09.2026 erfasst und die neuen Preise bei der Prüfung am 11.10.2026 festgestellt. Eine Ankündigung der Erhöhung haben wir auf papierkram.de nicht gefunden.

Papierkram lässt Sie monatlich oder jährlich zahlen. Zur Laufzeit, also der Zeit, für die der Vertrag fest läuft, und zur Kündigung sagt die Preisseite Folgendes (Wortlaut, abgerufen am 11.10.2026).

„Die Vertragslaufzeit und Zahlungsweise ist wahlweise monatlich oder jährlich. Die Kündigung ist jeweils bis zum Ende der gewählten Laufzeit möglich.“

Wer jährlich zahlt, spart Geld und ist ein Jahr gebunden. Wer monatlich zahlt, kann monatlich aufhören. Die Preise anderer Anbieter vergleicht die Seite E-Rechnung-Software im Preisvergleich.

Reicht Papierkram Free für die E-Rechnungspflicht?

Ob Papierkram Free reicht, hängt davon ab, ob Sie Rechnungen empfangen oder ausstellen. Das sind zwei verschiedene Pflichten. Eine E-Rechnung ist eine Rechnung als Datendatei in einem festen Format, die ein Programm lesen kann1. Ein PDF allein ist keine E-Rechnung2.

Funktion laut Preisseite Free S M L
E-Rechnungen im XML-Format erstellenjajajaja
XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen erstellenneinjajaja
E-Rechnungen, XRechnungen, ZUGFeRD-Rechnungen empfangenjajajaja
Genaues Format des XMLnicht dokumentiertnicht dokumentiertnicht dokumentiertnicht dokumentiert

Stand: 16.10.2026. Quelle: Matrix der Preisseite von Papierkram. „Nicht dokumentiert“ heißt: Die Seite nennt es nicht, und kein Rechnungsbeispiel wurde geprüft.

Das Free-Paket empfängt.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können 3. Wenn Sie per E-Mail empfangen, brauchen Sie nach Auffassung der Finanzverwaltung kein eigenes Postfach nur für E-Rechnungen 4. Papierkram Free kann E-Rechnungen, XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen empfangen, ablegen und verbuchen, genau wie alle anderen Tarife. Mehr dazu lesen Sie unter E-Rechnung empfangen: was Pflicht ist.

Für Umsätze, die 2025 und 2026 ausgeführt werden, dürfen alle Unternehmen bis zum 31.12.2026 eine Papierrechnung schicken 5. Sie dürfen auch ein anderes elektronisches Format wie PDF nutzen, aber nur, wenn der Empfänger zustimmt. Für Papier braucht es keine Zustimmung. „Ausgeführt“ heißt: an dem Tag, an dem Sie liefern oder die Arbeit erledigen, nicht am Tag der Rechnung.

Unternehmen, deren Gesamtumsatz 2026 nicht mehr als 800 000 € betrug, dürfen für Umsätze aus 2027 bis zum 31.12.2027 Papier schicken. Ein PDF ist auch erlaubt, wenn der Empfänger zustimmt 6. Genau 800 000 € zählt noch dazu. Unternehmen mit mehr als 800 000 € Gesamtumsatz 2026 können diese Ausnahme nicht nutzen. Für Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland verlangt das Gesetz die E-Rechnung 7. Gesamtumsatz heißt: der Umsatz, den das Umsatzsteuergesetz für diese Grenze zählt. Ihren Wert berechnet der Rechner für den Gesamtumsatz 2026. Weitere Daten: alle Fristen 2025 bis 2028 im Detail.

Laut Preisseite erstellt das Free E-Rechnungen im XML-Format, aber keine XRechnung und keine ZUGFeRD-Rechnung. Welches XML das Free genau erzeugt, ist nicht dokumentiert. Ob es die gesetzliche Pflicht erfüllt, ist ebenfalls nicht dokumentiert, weil wir keine Beispielrechnung geprüft haben. Wir bewerten dieses XML deshalb weder als gültig noch als ungültig. Über XRechnung und ZUGFeRD schreibt Papierkram selbst:

„Papierkram erstellt XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen für die Rechnungsstellung an Behörden und einige Konzerne.“

Wer nur E-Rechnungen empfangen muss, kommt laut Matrix mit dem Tarif Free aus. Wer E-Rechnungen ausstellen muss, sollte rechtzeitig klären, ob das XML des Free genügt. Alternativ gibt es den Tarif S, der XRechnung und ZUGFeRD erstellt. Weitere Anbieter ohne Monatsbeitrag zeigt die Übersicht kostenlose E-Rechnung-Software im Vergleich.

Welcher Papierkram-Tarif erstellt XRechnung und ZUGFeRD?

Tarife von Papierkram: Preis netto pro Monat, Senden und Empfangen von E-RechnungenPapierkram Free: 0,00 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden nicht dokumentiert, Empfangen ja. Papierkram S: 15,90 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. Papierkram M: 29,90 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja. Papierkram L: 59,90 € netto pro Monat bei monatlicher Laufzeit; Senden ja, Empfangen ja.Tarifnetto / MonatSendenEmpfangenPapierkramFree0,00 €?S15,90 €M29,90 €L59,90 €janein?nicht dokumentiert
Preise netto, geprüft am 16.10.2026 · Quelle: Preisseiten der Anbieter

XRechnung und ZUGFeRD sind die zwei in Deutschland üblichen Formate für E-Rechnungen. Papierkram erstellt beide in S, M und L. Die Tarife unterscheiden sich nicht im Format, sondern bei Nutzern und Speicher. S hat einen Nutzer und 1 000 MB, M höchstens fünf Nutzer und 2 500 MB, L unbegrenzt viele Nutzer und 10 000 MB.

Die Seite von Papierkram nennt nicht, welches ZUGFeRD-Profil das Programm erstellt. Auch die Version von XRechnung ist nicht dokumentiert. ZUGFeRD gibt es in mehreren Stufen mit mehr oder weniger Daten. Diese Stufen heißen Profile.

Die aktuelle Version von ZUGFeRD ist 2.5.2, veröffentlicht am 04.08.2026 8. Für XRechnung gilt die Version 3.0, derzeit im Fehlerkorrektur-Paket 3.0.2 vom 31.08.2026. Diese Version bleibt mindestens bis zum 31.07.2027 in Kraft 9. XRechnung 4.0 gibt es nur als Vorversion vom 15.09.2026, „nicht für den produktiven Einsatz“.

Fragen Sie Papierkram vor dem Kauf, welches ZUGFeRD-Profil und welche Version von XRechnung das Programm erstellt. Lassen Sie sich am besten eine Beispielrechnung schicken. Mehr dazu lesen Sie unter ZUGFeRD-Profile erklärt und was XRechnung 3.0.2 verlangt.

Die Tarife und die Matrix können Sie direkt beim Anbieter ansehen. Dort liegt die Preisseite von Papierkram.

Welche Angaben auf papierkram.de nicht zusammenpassen

Auf der Preisseite passen zwei Angaben nicht zu den Preisen, eine dritte führt leicht in die Irre.

Mit den Preisen vom 16.10.2026 spart das Jahresabo bei S 18,9 %, bei M und bei L je 16,7 %. Das Etikett „Jährlich -20%“ stimmt also nicht mehr. Wir haben diese Prozente selbst berechnet, zum Beispiel bei S: 3 € mehr im Verhältnis zu 15,90 €. Die Angaben „Ab 12,90 € / Ab 24,90 € / Ab 49,90 € / Monat“ unter der Matrix sind Preise pro Monat bei jährlicher Laufzeit.

Strukturierte Daten sind versteckte Angaben im Code der Seite, die Suchmaschinen lesen. Bei Papierkram zeigen diese Daten Beträge, die zu keinem angezeigten Preis passen. Wir nennen sie hier nicht, weil sie keine gültigen Preise sind. Sie können trotzdem in einem Google-Auszug oder einem Vergleichswerkzeug auftauchen.

Einen Bruttopreis zeigt die Seite nicht: „Alle Preise netto zzgl. MwSt.“

Papierkram Erfahrungen: was sich prüfen lässt und was nicht

Diese Seite beruht auf den öffentlichen Seiten von Papierkram, abgerufen am 16.10.2026. Wir haben keinen Vertrag abgeschlossen, die Software nicht ausprobiert und weder Bedienung noch übrige Funktionen beurteilt. Bewertungsnoten von Plattformen wie Trustpilot, OMR oder Trusted Shops haben wir an diesem Tag nicht gemessen, deshalb zeigt die Seite keine. Wie diese Website arbeitet, steht unter wie diese Website Preise und Quellen prüft.

Papierkram, sevDesk oder Lexware Office: was Sie vergleichen sollten

Bei jedem Anbieter lohnen sich drei Prüfungen. Prüfen Sie zuerst den Preis netto pro Monat und den Preis pro Monat bei jährlicher Laufzeit. Prüfen Sie dann, ab welchem Tarif der Anbieter XRechnung und ZUGFeRD erstellt. Zuletzt zählt, welcher Tarif E-Rechnungen empfängt. Gleichen Sie jede Antwort mit der Preisseite des Anbieters ab.

Die Preise und E-Rechnung-Funktionen der beiden Anbieter stehen auf eigenen Seiten. Lesen Sie sevDesk: Preise und E-Rechnung je Tarif und Lexware Office: Preise und E-Rechnung nach.

Häufige Fragen

Gibt es eine Testphase für Papierkram?

Die Preisseite nennt keine Testphase mit begrenzter Dauer. Zum Ausprobieren gibt es den Tarif Free mit einem Nutzer und 100 MB Speicher. Das Free erstellt aber weder XRechnung noch ZUGFeRD, diese beiden Formate lassen sich dort also nicht ausprobieren.

Gilt der neue Preis auch für bestehende Kunden?

Das ist nicht dokumentiert: Die Preisseite sagt nichts zu bestehenden Kunden. Auch eine Ankündigung der Erhöhung haben wir auf papierkram.de nicht gefunden. Schauen Sie in Ihren Vertrag oder fragen Sie Papierkram direkt. Nur so wissen Sie, ob der alte oder der neue Preis für Sie gilt.

Was kostet ein zusätzlicher Nutzer bei Papierkram?

Ein zusätzlicher Nutzer kostet 2,90 € netto pro Monat bei monatlicher Zahlung und 2,32 € netto pro Monat bei jährlicher Laufzeit. Möglich ist das nur in M (höchstens 5 Nutzer) und in L (unbegrenzt viele Nutzer). Im Free und im Tarif S gibt es keinen zusätzlichen Nutzer.

Brauche ich als Kleinunternehmer XRechnung oder ZUGFeRD?

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die nach einer Sonderregel keine Umsatzsteuer berechnen. Sie dürfen ihre Rechnungen dauerhaft auf Papier oder als PDF schicken 10. Für das PDF braucht es nach Auffassung der Finanzverwaltung die Zustimmung des Empfängers 11. E-Rechnungen empfangen können müssen sie trotzdem, nach Auffassung der Finanzverwaltung 12. Dafür reicht laut Matrix schon der Tarif Free. Mehr dazu: E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Sie bewahren Rechnungen acht Jahre auf, ausgestellte wie empfangene. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde 13. Ob der Speicher von Papierkram diese acht Jahre abdeckt, ist nicht dokumentiert. Fragen Sie dort nach, bevor Sie sich darauf verlassen. Mehr steht unter Aufbewahrungsfrist für E-Rechnungen.

Quellen

  1. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 16.10.2026
  2. § 14 Abs. 1 Satz 4 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 16.10.2026
  3. Abschn. 14.1 Abs. 5 Satz 1 UStAE — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 16.10.2026
  4. Abschn. 14.1 Abs. 5 Satz 3 UStAE — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 16.10.2026
  5. § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 16.10.2026
  6. § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 16.10.2026
  7. § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 16.10.2026
  8. FeRD, ZUGFeRD 2.5.2, Infopaket vom 04.08.2026 — ferd-net.de, abgerufen am 16.10.2026
  9. KoSIT, XRechnung 3.0.2 Summer 2026 Bugfix, Fassung vom 31.08.2026 — xeinkauf.de, abgerufen am 16.10.2026
  10. § 34a Satz 4 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 16.10.2026
  11. Abschn. 14.7a Abs. 3 Satz 1 UStAE (BMF-Schreiben vom 15.10.2025) — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 16.10.2026
  12. Abschn. 14.1 Abs. 5 Satz 2 UStAE — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 16.10.2026
  13. § 14b Abs. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 16.10.2026
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