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Zuletzt geprüft am Rechtsstand: 18.10.2026 Redaktion: Jeremy Perrin
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Rechnung Kleinunternehmer: Muster mit allen Pflichtangaben

Auf eine Kleinunternehmer-Rechnung gehören Name und Anschrift beider Seiten, eine Steuernummer, das Datum, die Leistung, der Betrag und ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Ein Muster zum Kopieren finden Sie weiter unten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kleinunternehmer-Rechnung braucht sechs Pflichtangaben, doch die sechste, das Wort „Gutschrift“, gilt nur, wenn der Kunde oder sein Beauftragter die Rechnung ausstellt.
  • Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt.
  • Kleinunternehmer müssen dauerhaft keine E-Rechnung ausstellen, auch nicht ab dem 01.01.2028.
  • Eine Papierrechnung ist immer erlaubt, eine PDF-Rechnung braucht nach Auffassung der Finanzverwaltung die Zustimmung des Kunden.
  • Kleinunternehmer bewahren ausgestellte und erhaltene Rechnungen jeweils acht Jahre lang auf.

Stand: 18.10.2026

Für wen gilt dieses Muster?

Dieses Muster gilt nur für Rechnungen über Umsätze, die steuerfrei sind, weil das Unternehmen Kleinunternehmer ist1. Kleinunternehmer sind Unternehmen, deren Umsätze steuerfrei bleiben, solange sie zwei Grenzen einhalten. Der Gesamtumsatz des Vorjahres hat 25.000 Euro nicht überschritten, und der Gesamtumsatz des laufenden Jahres überschreitet 100.000 Euro nicht2.

Der Gesamtumsatz ist, mit einigen Ausnahmen, die Summe Ihrer Umsätze in einem Kalenderjahr, gezählt nach dem Geld, das Sie tatsächlich eingenommen haben3. Eine Rechnung, die Sie geschrieben, aber noch nicht bezahlt bekommen haben, zählt dabei noch nicht mit.

Für ein Kleingewerbe finden Sie mehr unter E-Rechnung im Kleingewerbe, für eine freiberufliche Tätigkeit unter E-Rechnung für Freiberufler. Die Grenzen im Detail erklärt Kleinunternehmerregelung 2026: Grenzen im Überblick.

Was muss auf einer Rechnung als Kleinunternehmer stehen?

Für die Rechnung eines Kleinunternehmers gilt eine feste Mindestliste mit sechs Angaben. Die Tabelle unten zeigt sie Punkt für Punkt und nennt zu jeder Angabe die Quelle.

Angabe Pflicht? Fundstelle
Vollständiger Name und vollständige Anschrift: Ihre eigenen und die Ihres Kunden Ja 4
Steuernummer vom Finanzamt, oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer Ja, eine der drei Nummern 5
Ausstellungsdatum der Rechnung Ja 6
Bei Waren: Menge und handelsübliche Bezeichnung. Bei Dienstleistungen: Umfang und Art der Leistung Ja 7
Preis der Leistung in einer Summe, mit Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer Ja 8
Das Wort „Gutschrift“ Nur wenn Ihr Kunde oder sein Beauftragter die Rechnung für Sie ausstellt 9
Steuersatz und Steuerbetrag In der Liste nicht genannt 1
Rechnungsnummer In der Liste nicht genannt 1

„In der Liste nicht genannt“ beschreibt nur den Inhalt dieser Liste. Ob andere Regeln diese Angaben verlangen, beurteilt diese Seite nicht.

In der zweiten Zeile der Tabelle genügt eine einzige von drei Nummern. Die erste Möglichkeit ist die Steuernummer, die Ihnen das Finanzamt zugeteilt hat. Die zweite ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die das Bundeszentralamt für Steuern vergibt. Die dritte ist die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, die ebenfalls das Bundeszentralamt für Steuern vergibt5.

Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die Ihr Kunde an Ihrer Stelle ausstellt, wenn Sie das vorher vereinbart haben10. Nur in diesem Fall muss das Wort „Gutschrift“ auf dem Dokument stehen, wie bei jeder Gutschrift11. Mit einer Erstattung an den Kunden hat das nichts zu tun.

Rechnung ohne Mehrwertsteuer: Wie lautet der Hinweis auf die Steuerbefreiung?

Mehrwertsteuer ist das Alltagswort für die Umsatzsteuer. Ein Kleinunternehmer schreibt den Preis seiner Leistung, das Entgelt, in einer einzigen Summe auf, zusammen mit einem Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Der Text dazu lautet:

„das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe mit einem Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt […]“

So steht es in der Verordnung8. Der Text nennt den Inhalt, keine Formel.

Der Hinweis muss also sagen, dass für die Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Das Muster auf dieser Seite übernimmt die Worte des Textes: „Für diese Leistung gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer.“ Steuersatz und Steuerbetrag stehen nicht in der Liste, die die Tabelle oben wiedergibt1. Welche Formulierungen andere Quellen vorschlagen, ist nicht Thema dieser Seite.

Was passiert, wenn ein Kleinunternehmer trotzdem Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweist, behandelt diese Seite nicht. Die Frage geht über unsere Quellen hinaus, deshalb antwortet im Einzelfall ein Steuerberater.

Rechnung Kleinunternehmer Muster zum Kopieren

Das Muster ist ein Textblock zum Kopieren in Ihr eigenes Dokument, ohne Word-Datei zum Herunterladen. Es enthält nur die Angaben aus der Tabelle oben.

Von: vollständiger Name und vollständige Anschrift Ihres Unternehmens

An: vollständiger Name und vollständige Anschrift Ihres Kunden

Steuernummer: … (oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer)

Rechnungsdatum: …

Leistung: Art und Umfang der Leistung, bei Waren Menge und handelsübliche Bezeichnung: …

Betrag: … Euro

Für diese Leistung gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer.

Das Wort „Gutschrift“ kommt nur dann in den Block, wenn Ihr Kunde oder sein Beauftragter die Rechnung an Ihrer Stelle ausstellt. Das ist die Variante, die weiter oben beschrieben ist.

Wer lieber mit einem Programm arbeitet, liest weiter unter Rechnungsprogramme für Kleinunternehmer im Vergleich. Dort geht es um Programme für Kleinunternehmer.

Papier, PDF oder E-Rechnung: was Kleinunternehmer verschicken dürfen

Papier geht immer.12

Eine Rechnung als PDF oder in einem anderen elektronischen Format ohne feste Struktur braucht nach Auffassung der Finanzverwaltung die Zustimmung des Kunden. Für diese Zustimmung gibt es keine vorgeschriebene Form. Es genügt, dass Sie und Ihr Kunde sich über das Format einig sind12. Eine Vorlage finden Sie unter Musterschreiben für die Zustimmung zur PDF-Rechnung.

Ein Kleinunternehmer darf nach Auffassung der Finanzverwaltung auch eine E-Rechnung schicken, ganz ohne Zustimmung des Kunden12. Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten Datenformat, das die Programme des Empfängers automatisch lesen können, ein PDF gehört nicht dazu.

Ein Kleinunternehmer darf seine Rechnung immer auch auf einem anderen Weg als per E-Rechnung verschicken, das ist eine dauerhafte Ausnahme13. Für andere Unternehmen enden die letzten Übergangsregeln am 31.12.202714. Die Ausnahme für Kleinunternehmer gilt auch ab dem 01.01.2028 weiter. Alle Termine auf einen Blick finden Sie unter alle Fristen der E-Rechnung.

Die Ausnahme betrifft nur das Ausstellen von Rechnungen. Das Empfangen von E-Rechnungen und das Aufbewahren von Rechnungen bleiben Pflicht, Einzelheiten folgen unten. Mehr zur Ausnahme lesen Sie unter E-Rechnung für Kleinunternehmer: was Pflicht ist und was nicht und unter wann eine PDF-Rechnung noch erlaubt ist.

Wie lange muss ich die Rechnung aufbewahren?

Kleinunternehmer bewahren eine Kopie jeder ausgestellten Rechnung und jede erhaltene Rechnung acht Jahre lang auf15. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (Einzelheiten: Aufbewahrungsfrist für Rechnungen: acht Jahre, nicht zehn). Die Frist endet nicht, solange die Unterlagen für eine Steuer zählen, die das Finanzamt noch festsetzen darf (Festsetzungsfrist)16.

Häufige Fragen

Welche Steuernummer gehört auf die Rechnung als Kleinunternehmer?

Auf der Rechnung genügt eine von drei Nummern: die Steuernummer vom Finanzamt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer vergibt das Bundeszentralamt für Steuern5. Sie wählen eine davon und tragen sie auf der Rechnung ein.

Was muss auf einer Rechnung unter 250 Euro stehen?

Bei einem Gesamtbetrag bis 250 Euro, dem Endbetrag der Rechnung, gilt eine kürzere Liste. Sie verlangt den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens sowie das Ausstellungsdatum. Dazu kommen Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung. Dazu kommt der Betrag in einer Summe, mit dem Steuersatz oder, bei Steuerbefreiung, mit einem Hinweis darauf17. Die Liste für Kleinunternehmer lässt diese Regel ausdrücklich unberührt18, doch wie beide Listen zusammenwirken, beantwortet im Einzelfall ein Steuerberater.

Was ist eine Gutschrift auf einer Kleinunternehmer-Rechnung?

Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die der Kunde für das Unternehmen ausstellt, aber nur, wenn beide das vorher vereinbart haben. Die Gutschrift verliert ihre Wirkung als Rechnung, sobald der Kleinunternehmer, der sie erhält, dem Dokument widerspricht10. Auf dem Dokument muss dann das Wort „Gutschrift“ stehen9.

Muss die Zustimmung zur PDF-Rechnung schriftlich sein?

Nein, nach Auffassung der Finanzverwaltung braucht die Zustimmung zur PDF-Rechnung keine bestimmte Form12. Es genügt, dass sich der Kleinunternehmer und sein Kunde über das Format der Rechnung einig sind.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen?

Ja. Ein Unternehmen in Deutschland muss einem anderen Unternehmen in Deutschland in der Regel eine E-Rechnung ausstellen, auch einem Kleinunternehmer19. Ein Kleinunternehmer muss E-Rechnungen deshalb seit dem 01.01.2025 empfangen können. Wegen der Übergangsregeln weiter oben dürfen manche Absender vorerst noch Papier schicken oder, mit Ihrer Zustimmung, ein PDF. Die Ausnahme für Kleinunternehmer betrifft nur das Ausstellen13. Wie Sie E-Rechnungen empfangen, lesen Sie unter E-Rechnung empfangen: was Sie dafür brauchen.

Quellen

  1. § 34a Satz 1 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  2. § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  3. § 19 Abs. 2 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  4. § 34a Satz 1 Nr. 1 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  5. § 34a Satz 1 Nr. 2 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  6. § 34a Satz 1 Nr. 3 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  7. § 34a Satz 1 Nr. 4 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  8. § 34a Satz 1 Nr. 5 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  9. § 34a Satz 1 Nr. 6 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  10. § 14 Abs. 2 Satz 5 und 6 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  11. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  12. Abschn. 14.7a Abs. 3 UStAE, BMF-Schreiben vom 15.10.2025 — bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 18.10.2026
  13. § 34a Satz 4 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  14. § 27 Abs. 38 Nr. 2 und 3 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  15. § 14b Abs. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  16. § 147 Abs. 3 Satz 5 AO — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  17. § 33 Satz 1 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  18. § 34a Satz 2 UStDV — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  19. § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
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